Unter einer Freiflächenanlage versteht man eine Photovoltaikanlage, die nicht auf einem Gebäude, sondern auf einer Freifläche aufgestellt ist. Eine Freiflächenanlage kann als starr montierte oder als nachgeführte Variante ausgeführt werden.
Der Bebauungsplan muss die Errichtung einer Photovoltaikanlage am gewünschten Standort gestatten (ggf. ist die Beantragung einer Bebauungsplanänderung erforderlich).
Die Vergütung gemäß EEG fällt für diese Anlagenart geringer aus als bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und wird nur bis zu einer maximalen Anlagenleistung gewährt.
Sehen Sie auch unsere News, z.B.:
15.09.2024: Photovoltaik-Freiflächenanlage ohne eigenen Kosten bei Grünenthal eingeweiht
07.09.2024: Freistaat bietet straßennahe Flächen für Photovoltaik an
06.09.2024: Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik in NRW“
24.03.2024: Die Energiewende strahlt in Tübingen über alle (drei) Ohren
20.02.2024: E.ON Umfrage: Rund 70 Prozent bewerten Solarparks in Wohnortnähe und Ausbau Erneuerbarer positiv
17.02.2024: Neue Solarparks mit mehr als 76,3 MWp
01.02.2024: 122-Megawatt-Solarpark in Brandenburg