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Nachlass zur Förderung der Energiewende

Auf dem Bild steht „Nachlass zur Förderung der Energiewende“. Gemeint sind finanzielle Erleichterungen, die Bürgern und Unternehmen Investitionen in Photovoltaik und erneuerbare Energien ermöglichen.

Wie kann ein Nachlass zur Förderung der Energiewende beitragen?

Ein Nach­lass, der gezielt in Pho­to­vol­ta­ik­pro­jek­te inves­tiert wird, kann über den Tod hin­aus eine kraft­vol­le Wir­kung ent­fal­ten – sowohl für den Kli­ma­schutz als auch für sozia­le Gerech­tig­keit. Immer mehr Men­schen ent­schei­den sich dafür, ihr Ver­mö­gen gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder Ver­ei­nen zu ver­er­ben, die in erneu­er­ba­re Ener­gien inves­tie­ren. Auf die­se Wei­se wird das Erbe zu einem nach­hal­ti­gen Instru­ment für eine bes­se­re Zukunft.

 

Warum lohnt es sich, Vermögen für PV-Projekte zu vererben?

Die Ver­er­bung von Geld oder Sach­wer­ten an Orga­ni­sa­tio­nen, die mit dem Nach­lass in Pho­to­vol­ta­ik inves­tie­ren, unter­stützt kon­kret den Aus­bau sau­be­rer Ener­gie. Das kann bedeu­ten, dass auf Schu­len, Gemein­de­zen­tren, sozia­len Ein­rich­tun­gen oder Ver­eins­ge­bäu­den Solar­an­la­gen instal­liert wer­den, die lang­fris­tig Strom erzeu­gen und Kos­ten sen­ken. Damit hilft man nicht nur dem Kli­ma, son­dern ent­las­tet auch Ein­rich­tun­gen, die oft auf Spen­den ange­wie­sen sind. Der Strom kann direkt vor Ort genutzt oder ins Netz ein­ge­speist wer­den – die Erträ­ge ste­hen dann dau­er­haft für gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke zur Ver­fü­gung.

 

Welche Vorteile bietet diese Form der Vermögensweitergabe?

Wer sein Ver­mö­gen ganz oder teil­wei­se an eine Stif­tung oder einen gemein­nüt­zi­gen Ver­ein über­trägt, kann sicher­stel­len, dass das Geld dau­er­haft sinn­voll und nach­hal­tig ein­ge­setzt wird. Die Ein­nah­men aus der Strom­pro­duk­ti­on einer PV-Anla­ge ermög­li­chen lang­fris­ti­ge För­de­run­gen: z. B. für Bil­dungs­an­ge­bo­te, Umwelt­bil­dungs­pro­gram­me, loka­le Pro­jek­te oder inter­na­tio­na­le Ent­wick­lungs­hil­fe. Zudem ist die Ver­er­bung an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen in vie­len Fäl­len steu­er­lich begüns­tigt, da die­se von der Erb­schafts­steu­er befreit sind – ein wei­te­rer Anreiz für öko­lo­gisch und sozi­al enga­gier­te Nach­lass­pla­nung.

 

Wie kann man die Umsetzung gestalten?

Wer sein Erbe in die Ener­gie­wen­de ein­flie­ßen las­sen möch­te, soll­te dies früh­zei­tig mit einem rechts­gül­ti­gen Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag fest­le­gen. Es emp­fiehlt sich, mit ver­trau­ens­wür­di­gen Stif­tun­gen oder gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen in Kon­takt zu tre­ten, die bereits Erfah­rung mit PV-Inves­ti­tio­nen haben. So kann sicher­ge­stellt wer­den, dass das ver­erb­te Ver­mö­gen ziel­ge­rich­tet ein­ge­setzt wird – etwa durch die Finan­zie­rung von Solar­an­la­gen, Ener­gie­spei­chern oder Bil­dungs­in­itia­ti­ven rund um erneu­er­ba­re Ener­gien.

Ein öko­lo­gi­sches Tes­ta­ment ist somit weit mehr als ein letz­ter Wil­le – es ist ein blei­ben­der Bei­trag zur nach­hal­ti­gen Trans­for­ma­ti­on von Gesell­schaft und Ener­gie­ver­sor­gung.

 

Sie­he auch Erb­schaft

Sie­he auch in unse­rer Rubrik „1.000 Fra­gen – 1.000 Ant­wor­ten“ den Bereich zur Erb­schaft

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