PV-Navi-ABC:

Nachlass zur Förderung der Energiewende

Wie kann ein Nachlass zur Förderung der Energiewende beitragen?

Ein Nach­lass, der gezielt in Pho­to­vol­ta­ik­pro­jek­te inves­tiert wird, kann über den Tod hin­aus eine kraft­vol­le Wir­kung ent­fal­ten – sowohl für den Kli­ma­schutz als auch für sozia­le Gerech­tig­keit. Immer mehr Men­schen ent­schei­den sich dafür, ihr Ver­mö­gen gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder Ver­ei­nen zu ver­er­ben, die in erneu­er­ba­re Ener­gien inves­tie­ren. Auf die­se Wei­se wird das Erbe zu einem nach­hal­ti­gen Instru­ment für eine bes­se­re Zukunft.

Warum lohnt es sich, Vermögen für PV-Projekte zu vererben?

Die Ver­er­bung von Geld oder Sach­wer­ten an Orga­ni­sa­tio­nen, die mit dem Nach­lass in Pho­to­vol­ta­ik inves­tie­ren, unter­stützt kon­kret den Aus­bau sau­be­rer Ener­gie. Das kann bedeu­ten, dass auf Schu­len, Gemein­de­zen­tren, sozia­len Ein­rich­tun­gen oder Ver­eins­ge­bäu­den Solar­an­la­gen instal­liert wer­den, die lang­fris­tig Strom erzeu­gen und Kos­ten sen­ken. Damit hilft man nicht nur dem Kli­ma, son­dern ent­las­tet auch Ein­rich­tun­gen, die oft auf Spen­den ange­wie­sen sind. Der Strom kann direkt vor Ort genutzt oder ins Netz ein­ge­speist wer­den – die Erträ­ge ste­hen dann dau­er­haft für gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke zur Ver­fü­gung.

Welche Vorteile bietet diese Form der Vermögensweitergabe?

Wer sein Ver­mö­gen ganz oder teil­wei­se an eine Stif­tung oder einen gemein­nüt­zi­gen Ver­ein über­trägt, kann sicher­stel­len, dass das Geld dau­er­haft sinn­voll und nach­hal­tig ein­ge­setzt wird. Die Ein­nah­men aus der Strom­pro­duk­ti­on einer PV-Anla­ge ermög­li­chen lang­fris­ti­ge För­de­run­gen: z. B. für Bil­dungs­an­ge­bo­te, Umwelt­bil­dungs­pro­gram­me, loka­le Pro­jek­te oder inter­na­tio­na­le Ent­wick­lungs­hil­fe. Zudem ist die Ver­er­bung an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen in vie­len Fäl­len steu­er­lich begüns­tigt, da die­se von der Erb­schafts­steu­er befreit sind – ein wei­te­rer Anreiz für öko­lo­gisch und sozi­al enga­gier­te Nach­lass­pla­nung.

Wie kann man die Umsetzung gestalten?

Wer sein Erbe in die Ener­gie­wen­de ein­flie­ßen las­sen möch­te, soll­te dies früh­zei­tig mit einem rechts­gül­ti­gen Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag fest­le­gen. Es emp­fiehlt sich, mit ver­trau­ens­wür­di­gen Stif­tun­gen oder gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen in Kon­takt zu tre­ten, die bereits Erfah­rung mit PV-Inves­ti­tio­nen haben. So kann sicher­ge­stellt wer­den, dass das ver­erb­te Ver­mö­gen ziel­ge­rich­tet ein­ge­setzt wird – etwa durch die Finan­zie­rung von Solar­an­la­gen, Ener­gie­spei­chern oder Bil­dungs­in­itia­ti­ven rund um erneu­er­ba­re Ener­gien.

Ein öko­lo­gi­sches Tes­ta­ment ist somit weit mehr als ein letz­ter Wil­le – es ist ein blei­ben­der Bei­trag zur nach­hal­ti­gen Trans­for­ma­ti­on von Gesell­schaft und Ener­gie­ver­sor­gung.

 

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Sie­he auch in unse­rer Rubrik „1.000 Fra­gen – 1.000 Ant­wor­ten“ den Bereich zur Erb­schaft

 

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