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PV-Navi-ABC:

Steuern

Bei Photovoltaikanlagen hat man immer irgendwie auch mit dem Thema Steuern zu tun…

 

Dabei geht es von den bun­des­ein­heit­li­chen Regeln (wie zur Mehr­wert­steu­er) bis hin zu den sehr unter­schied­li­chen kom­mu­na­len Gewer­be­steu­ern. Fast alle poli­ti­schen Ebe­nen (Bund, Land, Kreis, Stadt) reden bei dem The­ma irgend­wie mit…

Des­halb gibt es eine gro­ße Anzahl an gesetz­li­chen Rege­lun­gen, dazu die Ver­ord­nun­gen und oft kom­men dann auch noch Regeln dazu, die sich aus der Recht­spre­chung erge­ben. Das kann kein Laie über­bli­cken, zumal es auch noch (fast) täg­lich für irgend­ei­nen Bereich Ände­run­gen geben kann.

Da kann es durch­aus sinn­voll und not­wen­dig sein, sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe zu holen. Und die indi­vi­du­el­le Bera­tung zu die­sen The­men ist den steu­er­be­ra­ten­den Beru­fen vor­be­hal­ten.

 

Die  Berück­sich­ti­gung steu­er­li­chen Aspek­te ist immer wich­tig, wenn man eine Anla­ge

  • baut
  • betreibt
  • ver­äu­ßert
  • ver­schenkt
  • geschenkt bekommt
  • ver­erbt
  • mie­tet
  • ver­mie­tet
  • pach­tet
  • ver­pach­tet
  • ver­erbt
  • sel­ber erbt

Also eigent­lich fast immer!

 

Aber: Bei kleinen und Kleinstanlagen (Balkonkraftwerke, Solar-Gartenzäune, auf Einfamilienhäuser etc.) ist das aber alles halb so schlimm, wie man vermuten könnte.

 

Seit­dem das Tem­po hin zur Ener­gie­wen­de in Deutsch­land (nach dem Kriegs­be­ginn in der Ukrai­ne) deut­lich zuge­nom­men hat, sind schon eini­ge steu­er­li­chen Rege­lun­gen ver­ein­facht wor­den. So wur­de die Mehr­wert­steu­er­pflicht beim Erwerb abge­schafft, die Gewer­be­an­mel­dung (und damit die Gewer­be­steu­er) für vie­le Anla­gen ist ent­fal­len u.s.w.

Man braucht für sol­che “klei­nen Anla­gen” zwar immer noch die sorg­fäl­ti­ge steu­er­li­che Betrach­tung, dafür rei­chen aber oft Bera­tun­gen von Ver­brau­cher­zen­tra­len, Bera­tungs­stel­len, Ener­gie­be­ra­tern etc. aus, die einen auf die aktu­ell gel­ten­den Regeln auf­merk­sam machen kön­nen.

Soll­te jedoch die indi­vi­du­el­le Bera­tung durch einen Steu­er­be­ra­ter emp­foh­len wer­den, soll­te man so eine Emp­feh­lung kei­nes­falls leicht­fer­tig über­ge­hen — denn das kann sehr teu­er wer­den.

Kom­ple­xer wird es schon bei Schen­kun­gen, Ver­er­bun­gen, Nies­brauch etc.  Das geht fast nie ohne anwalt­li­che Bera­tung und nota­ri­el­ler Beur­kun­dung.

 

Und bei größeren Vorhaben?

Hier kom­men neben den steu­er­recht­li­chen Aspek­ten oft noch vie­le wei­te­re Aspek­te dazu. Da beginnt mit dem Bau­recht (wenn z.B. eine Solar­an­la­ge auf ein denk­mal­ge­schütz­tes Haus oder eine Frei­land­an­la­ge auf einem Rüben­acker gebaut wer­den soll).

Auch das Gesell­schafts­recht ist hier gefragt: Braucht es eine Gewer­be­an­mel­dung und wer mel­det was an? Ver­mie­tet die Fir­ma ihre Dach­flä­che an den Inha­ber, der die Anla­ge dann pri­vat betreibt (oder umge­kehrt). Hier gibt es einen gro­ßen Gestal­tungs­spiel­raum, aber auch die Gefahr des Gestal­tungs­miß­brauchs.

 

Darum gilt: Je größer das Vorhaben, je wichtiger die geballte Kompetenz der Berater.
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