Bei Photovoltaikanlagen hat man immer irgendwie auch mit dem Thema Steuern zu tun…
Dabei geht es von den bundeseinheitlichen Regeln (wie zur Mehrwertsteuer) bis hin zu den sehr unterschiedlichen kommunalen Gewerbesteuern. Fast alle politischen Ebenen (Bund, Land, Kreis, Stadt) reden bei dem Thema irgendwie mit…
Deshalb gibt es eine große Anzahl an gesetzlichen Regelungen, dazu die Verordnungen und oft kommen dann auch noch Regeln dazu, die sich aus der Rechtsprechung ergeben. Das kann kein Laie überblicken, zumal es auch noch (fast) täglich für irgendeinen Bereich Änderungen geben kann.
Da kann es durchaus sinnvoll und notwendig sein, sich professionelle Hilfe zu holen. Und die individuelle Beratung zu diesen Themen ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Die Berücksichtigung steuerlichen Aspekte ist immer wichtig, wenn man eine Anlage
- baut
- betreibt
- veräußert
- verschenkt
- geschenkt bekommt
- vererbt
- mietet
- vermietet
- pachtet
- verpachtet
- vererbt
- selber erbt
- …
Also eigentlich fast immer!
Aber: Bei kleinen und Kleinstanlagen (Balkonkraftwerke, Solar-Gartenzäune, auf Einfamilienhäuser etc.) ist das aber alles halb so schlimm, wie man vermuten könnte.
Seitdem das Tempo hin zur Energiewende in Deutschland (nach dem Kriegsbeginn in der Ukraine) deutlich zugenommen hat, sind schon einige steuerlichen Regelungen vereinfacht worden. So wurde die Mehrwertsteuerpflicht beim Erwerb abgeschafft, die Gewerbeanmeldung (und damit die Gewerbesteuer) für viele Anlagen ist entfallen u.s.w.
Man braucht für solche “kleinen Anlagen” zwar immer noch die sorgfältige steuerliche Betrachtung, dafür reichen aber oft Beratungen von Verbraucherzentralen, Beratungsstellen, Energieberatern etc. aus, die einen auf die aktuell geltenden Regeln aufmerksam machen können.
Sollte jedoch die individuelle Beratung durch einen Steuerberater empfohlen werden, sollte man so eine Empfehlung keinesfalls leichtfertig übergehen — denn das kann sehr teuer werden.
Komplexer wird es schon bei Schenkungen, Vererbungen, Niesbrauch etc. Das geht fast nie ohne anwaltliche Beratung und notarieller Beurkundung.
Und bei größeren Vorhaben?
Hier kommen neben den steuerrechtlichen Aspekten oft noch viele weitere Aspekte dazu. Da beginnt mit dem Baurecht (wenn z.B. eine Solaranlage auf ein denkmalgeschütztes Haus oder eine Freilandanlage auf einem Rübenacker gebaut werden soll).
Auch das Gesellschaftsrecht ist hier gefragt: Braucht es eine Gewerbeanmeldung und wer meldet was an? Vermietet die Firma ihre Dachfläche an den Inhaber, der die Anlage dann privat betreibt (oder umgekehrt). Hier gibt es einen großen Gestaltungsspielraum, aber auch die Gefahr des Gestaltungsmißbrauchs.