Wie hat man bei Photovoltaikanlagen mit dem Thema Steuern zu tun?
Bei der Planung, dem Betrieb und der Veräußern einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kommt man schnell mit verschiedenen steuerlichen Aspekten in Kontakt. Dabei geht es von den bundeseinheitlichen Regeln, wie zum Beispiel zur Mehrwertsteuer, bis hin zu den sehr unterschiedlichen kommunalen Gewerbesteuern. Fast alle politischen Ebenen – Bund, Land, Kreis und Stadt – haben in irgendeiner Form Einfluss auf das Thema.
Deshalb gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und oft auch Regeln, die sich aus der Rechtsprechung ergeben. Das macht es schwierig für Laien, den Überblick zu behalten, vor allem, da sich die Vorschriften fast täglich ändern können.
Angesichts dieser Komplexität ist es durchaus sinnvoll und oft notwendig, sich professionelle Hilfe zu holen. Die individuelle steuerliche Beratung gehört zu den steuerberatenden Berufen und kann den entscheidenden Unterschied bei der korrekten steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen ausmachen.
Wann spielen steuerliche Aspekte eine Rolle?
Die steuerliche Betrachtung ist in vielen Phasen einer Photovoltaikanlage relevant, von der Bauphase bis hin zur Veräußern, Vermietung oder Verpachtung der Anlage. Dazu gehören unter anderem:
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Bau und Betrieb einer PV-Anlage
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Verkauf und Vererbung der Anlage
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Vermietung und Verpachtung von Flächen
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Schenkungen und Schenkungsteuer (bei Übertragungen der Anlage)
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Erbschaftssteuer im Falle der Vererbung der PV-Anlage
Steuern können also bei fast jedem Schritt des Lebenszyklus einer Photovoltaikanlage relevant werden – sei es für den privaten Betreiber, die Firma, die die Dachfläche vermietet, oder den Käufer einer gebrauchten Anlage.
Steuerliche Erleichterungen bei kleinen Anlagen
Bei kleineren Anlagen, wie z. B. Balkonkraftwerken, Solar-Gartenzäunen oder Anlagen auf Einfamilienhäusern, ist das steuerliche System jedoch oft weniger kompliziert, als es zunächst erscheinen mag. Seitdem das Tempo der Energiewende in Deutschland durch den Krieg in der Ukraine zugenommen hat, wurden bereits einige steuerliche Regelungen vereinfacht. So wurde beispielsweise die Mehrwertsteuerpflicht beim Erwerb von PV-Anlagen abgeschafft, und die Gewerbeanmeldung (und damit die Gewerbesteuer) entfällt für viele kleinere Anlagen.
Für solche kleinen PV-Anlagen sind häufig nur grundlegende steuerliche Betrachtungen erforderlich. In vielen Fällen reichen Beratungen von Verbraucherzentralen, Energieberatern oder spezialisierten Beratungsstellen aus, um auf die aktuell geltenden Regelungen hinzuweisen.
Warum eine Steuerberatung bei größeren Vorhaben nicht vernachlässigt werden sollte
Komplexer wird es, wenn es um größere PV-Projekte oder speziellere Fälle geht, wie zum Beispiel Schenkungen, Vererbungen oder Niesbrauch. Hier sind die steuerlichen Vorschriften oft schwieriger zu verstehen, und der Umgang mit Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuer kann ohne anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung kaum sicher abgewickelt werden.
Steuerliche Herausforderungen bei größeren Vorhaben
Besonders bei großen PV-Vorhaben kommen neben den steuerlichen Aspekten viele weitere rechtliche Themen hinzu. Dazu gehört beispielsweise das Baurecht, wenn eine PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder auf einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück errichtet werden soll. Auch das Gesellschaftsrecht spielt eine Rolle, wenn beispielsweise eine Firma ihre Dachfläche vermietet, während der Betreiber die Anlage privat betreibt oder umgekehrt.
In solchen Fällen gibt es einen großen Gestaltungsspielraum, aber auch die Gefahr von Gestaltungsmißbrauch. Daher gilt hier besonders: Je größer das Vorhaben, desto wichtiger wird es, die Kompetenz der Berater hinzuzuziehen. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare können helfen, sowohl steuerliche als auch rechtliche Stolpersteine zu umgehen und die optimale Lösung zu finden.
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen kann sich als komplex herausstellen, insbesondere bei größeren Vorhaben oder bei spezifischen rechtlichen Situationen wie Schenkungen oder Vererbung. Während kleinere Anlagen oft ohne große steuerliche Hürden betrieben werden können, ist bei größeren Projekten eine professionelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte und gegebenenfalls Notare unerlässlich, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Darum gilt: Je größer das Vorhaben, je wichtiger die geballte Kompetenz der Berater.
Siehe auch in unserer Rubrik „1.000 Fragen – 1.000 Antworten“ den Bereich zu Erbschaft und Schenkung
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