Was ist eine Pacht im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen?
Die Pacht bei Photovoltaikanlagen ist ein Finanzierungsmodell, bei dem eine PV-Anlage nicht gekauft, sondern über einen bestimmten Zeitraum gemietet bzw. gepachtet wird. Der Anlagenbetreiber (Verpächter) stellt die PV-Anlage auf dem Dach oder Grundstück des Nutzers (Pächter) bereit, und dieser zahlt eine regelmäßige Pachtgebühr. Im Gegenzug darf der Pächter den erzeugten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen oder ins Netz einspeisen. Die Pachtverträge laufen in der Regel über 10 bis 20 Jahre.
Wie funktioniert das Pachtmodell?
Beim Pachtmodell bleibt die PV-Anlage im Eigentum des Verpächters, der auch häufig die Planung, Finanzierung, Installation und Wartung übernimmt. Der Pächter profitiert vom erzeugten Strom, muss aber keine hohen Investitionen tätigen. Der Vertrag regelt genau, wie viel Pacht gezahlt wird und wer welche Verantwortlichkeiten trägt. Oft besteht nach Ablauf des Vertrags die Möglichkeit, die Anlage zu übernehmen oder den Vertrag zu verlängern.
Vorteile der Pacht
Ein großer Vorteil der Pacht ist der unkomplizierte Einstieg in die Nutzung von Solarstrom ohne hohe Anschaffungskosten. Der Pächter kann direkt von günstigem Solarstrom profitieren und senkt dadurch seine laufenden Stromkosten. Gleichzeitig bleibt der technische Aufwand gering, da der Verpächter meist für Wartung und Service zuständig ist. Auch für Eigentümer ungenutzter Dachflächen bietet die Verpachtung eine Möglichkeit, Einnahmen zu generieren.
Nachteile der Pacht
Ein Nachteil ist, dass der Pächter nicht der Eigentümer der Anlage ist und damit auch nicht alle Rechte (z. B. bei Umbauten oder Verkauf der Immobilie) frei ausüben kann. Zudem ist der Pachtvertrag langfristig gebunden und kann je nach Vertragsgestaltung Einschränkungen bei der Flexibilität und möglichen Erträgen mit sich bringen. Je nach Höhe der Pachtgebühr kann die Einsparung gegenüber einem selbstfinanzierten Modell geringer ausfallen.
Verwandte Begriffe:
Siehe Betreibermodelle
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