Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine zentrale, öffentliche Online-Datenbank der Bundesnetzagentur, in der alle Stromerzeugungsanlagen – darunter insbesondere Photovoltaikanlagen – sowie Speicher, Netzbetreiber und Energieversorger in Deutschland registriert werden müssen. Für Betreiber von PV-Anlagen ist die Eintragung ins MaStR nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine entscheidende Voraussetzung für die Förderfähigkeit und Netzanschlussfähigkeit ihrer Anlage. Ohne gültige Registrierung droht der Verlust von Einspeisevergütungen nach dem EEG.
Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?
Grundsätzlich alle Betreiber von PV-Anlagen und Stromspeichern, unabhängig von Größe, Standort oder Verwendungszweck – also auch Betreiber von Balkonkraftwerken, Mieterstromanlagen oder gewerblichen Solarparks. Auch ältere Bestandsanlagen, die bereits vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, mussten nachträglich registriert werden.
Die Registrierung erfolgt online über das offizielle Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Dabei müssen Betreiber zunächst sich selbst registrieren, anschließend ihre PV-Anlage und gegebenenfalls angeschlossene Stromspeicher erfassen.
Welche Daten werden erfasst und was passiert mit ihnen?
Im Marktstammdatenregister werden unter anderem folgende Informationen abgefragt:
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Standort der PV-Anlage (Adresse, Geokoordinaten)
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Installierte Leistung (in kWp)
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Technologietyp (z. B. Aufdach, Freifläche, Steckersolar)
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Inbetriebnahmedatum
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Netzanschlusspunkt
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Eigentumsverhältnisse und Betreiberangaben
Die gesammelten Daten dienen der Transparenz des Strommarktes, der Koordination der Netzbetreiber und der Umsetzung energiewirtschaftlicher Gesetze wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Teile der Daten sind öffentlich einsehbar und helfen z. B. bei Netzplanungen oder Förderanalysen.
Was passiert bei Nichtregistrierung oder Datenfehlern?
Wird eine PV-Anlage nicht fristgerecht oder fehlerhaft registriert, kann dies zur Kürzung oder zum vollständigen Verlust von Einspeisevergütungen führen. Betreiber sind außerdem verpflichtet, Änderungen (z. B. Anlagenerweiterung, Betreiberwechsel) zeitnah zu melden. Auch beim Rückbau einer Anlage muss eine Abmeldung erfolgen.
Hier kommen Sie direkt zur Homepage des Marktstammdatenregisters (MaStR)
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