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PV-Navi-ABC:

Erbschaft

Wer eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge erbt kann damit sau­be­re Ener­gie nut­zen und gleich­zei­tig von den damit ver­bun­de­nen finan­zi­el­len und öko­lo­gi­schen Vor­tei­len pro­fi­tie­ren. Wenn man eine PV-Anla­ge erbt, über­nimmt man nicht nur eine bereits instal­lier­te Infra­struk­tur zur Strom­erzeu­gung, son­dern auch die Ver­ant­wor­tung für deren Betrieb, War­tung und mög­li­che Erwei­te­rung.

Mit einer geerb­ten PV-Anla­ge kön­nen regel­mä­ßi­ge Ein­nah­men aus dem Ver­kauf von erzeug­tem Strom gene­rie­ren wer­den. Dies kann dazu bei­tra­gen, die Ener­gie­kos­ten zu sen­ken und lang­fris­tig ein pas­si­ves Ein­kom­men zu gene­rie­ren. Dar­über hin­aus trägt die Nut­zung von Solar­ener­gie zur Redu­zie­rung der CO2-Emis­sio­nen bei und unter­stützt den Über­gang zu einer nach­hal­ti­ge­ren Ener­gie­ver­sor­gung.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass (auch) eine geerb­te PV-Anla­ge regel­mä­ßi­ge War­tung und Instand­hal­tung erfor­dert, um ihre Leis­tungs­fä­hig­keit zu erhal­ten und poten­zi­el­le Pro­ble­me zu ver­mei­den. Dazu gehö­ren Inspek­tio­nen der Anla­ge, Rei­ni­gung der Solar­mo­du­le, Über­prü­fung der Ver­ka­be­lung und gege­be­nen­falls Repa­ra­tu­ren oder Upgrades.

Dar­über hin­aus kön­nen erneu­er­ba­re Ener­gie­an­la­gen wie PV-Anla­gen staat­li­che För­de­run­gen oder Steu­er­vor­tei­le erhal­ten, die es zu prü­fen gilt, um das vol­le Poten­zi­al der geerb­ten Anla­ge aus­zu­schöp­fen.

Ins­ge­samt bie­tet das Erben einer PV-Anla­ge die Mög­lich­keit, sau­be­re Ener­gie zu nut­zen, die Umwelt­be­las­tung zu redu­zie­ren und gleich­zei­tig finan­zi­el­le Vor­tei­le zu erzie­len, wenn die Anla­ge ord­nungs­ge­mäß gewar­tet und betrie­ben wird.

 

Sie­he auch Ver­er­ben von PV-Anla­gen

 

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