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Einspeisevergütung

Wie funktioniert die Einspeisevergütung bei Solaranlagen?

Solar­an­la­gen erzeu­gen sau­be­ren Strom aus Son­nen­en­er­gie. Die­ser kann nicht nur direkt im eige­nen Haus­halt oder eige­nem Betrieb ver­braucht, son­dern auch ins öffent­li­che Strom­netz ein­ge­speist wer­den. Die soge­nann­te Ein­spei­se­ver­gü­tung stellt sicher, dass Betrei­ber für jede ein­ge­speis­te Kilo­watt­stun­de (kWh) eine gesetz­lich fest­ge­leg­te Ver­gü­tung erhal­ten – ein zen­tra­les Instru­ment zur För­de­rung der Ener­gie­wen­de.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Ein­spei­se­ver­gü­tung ist eine staat­lich garan­tier­te Zah­lung für Strom aus erneu­er­ba­ren Quel­len, der in das öffent­li­che Netz ein­ge­speist wird. Im Fal­le von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen rich­tet sich die Höhe die­ser Ver­gü­tung nach dem Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) und hängt unter ande­rem vom Zeit­punkt der Inbe­trieb­nah­me, der Anla­gen­grö­ße und der Art der Nut­zung ab. Die Ver­gü­tung wird in Cent pro Kilo­watt­stun­de (kWh) ange­ge­ben und über einen Zeit­raum von 20 Jah­ren garan­tiert – das schafft Pla­nungs­si­cher­heit und macht Inves­ti­tio­nen in Pho­to­vol­ta­ik wirt­schaft­lich attrak­tiv.

Warum gibt es die Einspeisevergütung?

Die Ein­spei­se­ver­gü­tung wur­de ein­ge­führt, um den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien gezielt zu för­dern. Sie bie­tet pri­va­ten Haus­hal­ten, Unter­neh­men und Kom­mu­nen einen finan­zi­el­len Anreiz, in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zu inves­tie­ren. Durch die gere­gel­te Ein­spei­sung und Ver­gü­tung wird sau­be­rer Solar­strom in das Netz inte­griert, was die Abhän­gig­keit von fos­si­len Ener­gie­trä­gern redu­ziert, die CO₂-Emis­sio­nen senkt und zur Sta­bi­li­sie­rung des Strom­prei­ses bei­trägt. Gleich­zei­tig unter­stützt die Ein­spei­se­ver­gü­tung den dezen­tra­len Aus­bau der Strom­ver­sor­gung und macht Bür­ger zu akti­ven Teil­neh­mern der Ener­gie­wen­de.

Welche Voraussetzungen gelten für die Einspeisevergütung?

Damit Betrei­ber die Ein­spei­se­ver­gü­tung erhal­ten, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein: Die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge muss beim Netz­be­trei­ber und im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bun­des­netz­agen­tur ange­mel­det sein. Zudem ist ein geeig­ne­ter Ein­spei­se­zäh­ler erfor­der­lich, der exakt erfasst, wie viel Strom ein­ge­speist wird. Bei neue­ren Rege­lun­gen ist auch die Eigen­ver­brauchs­quo­te rele­vant – das heißt, wie viel des erzeug­ten Stroms selbst genutzt und wie viel ein­ge­speist wird.

 

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