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EEG-Vergütung bei Überschusseinspeisung

Die EEG-Ver­gü­tung bei Über­schus­s­ein­spei­sung bezieht sich auf die Ver­gü­tung, die Betrei­ber von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen gemäß dem Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) erhal­ten, wenn sie den erzeug­ten Strom in das öffent­li­che Strom­netz ein­spei­sen und nicht selbst ver­brau­chen.

Die­se Ver­gü­tung wird als finan­zi­el­ler Anreiz gezahlt, um den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien zu för­dern und die Wirt­schaft­lich­keit von Solar­an­la­gen zu ver­bes­sern. Die Höhe der EEG-Ver­gü­tung wird durch das EEG fest­ge­legt und rich­tet sich nach ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Anla­gen­typ, Grö­ße, Inbe­trieb­nah­me­zeit­punkt und Lauf­zeit des Ein­spei­se­ver­trags.

Bei der Über­schus­s­ein­spei­sung wird der nicht selbst ver­brauch­te Strom vom Netz­be­trei­ber abge­nom­men und zu einem fes­ten Tarif ver­gü­tet, der über einen bestimm­ten Zeit­raum garan­tiert ist. Die EEG-Ver­gü­tung bei Über­schus­s­ein­spei­sung ist eine wich­ti­ge Ein­nah­me­quel­le für Betrei­ber von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und trägt zur Ren­ta­bi­li­tät und Amor­ti­sa­ti­on der Anla­ge bei.

 

Sie­he auch EEG Erneu­er­ba­re Ener­gien-Gesetz

 

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