Die EEG-Vergütung bei Überschusseinspeisung bezieht sich auf die Vergütung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, wenn sie den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen und nicht selbst verbrauchen.
Diese Vergütung wird als finanzieller Anreiz gezahlt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen zu verbessern. Die Höhe der EEG-Vergütung wird durch das EEG festgelegt und richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Anlagentyp, Größe, Inbetriebnahmezeitpunkt und Laufzeit des Einspeisevertrags.
Bei der Überschusseinspeisung wird der nicht selbst verbrauchte Strom vom Netzbetreiber abgenommen und zu einem festen Tarif vergütet, der über einen bestimmten Zeitraum garantiert ist. Die EEG-Vergütung bei Überschusseinspeisung ist eine wichtige Einnahmequelle für Betreiber von Photovoltaikanlagen und trägt zur Rentabilität und Amortisation der Anlage bei.
Siehe auch EEG Erneuerbare Energien-Gesetz