Wichtiges Grundsatzurteil aus NRW: Solarenergie ist wichtiger als Denkmalschutz

Datum: 8. Januar 2025
Die Plottendorfer Solarscheune, ein gelungenes Beispiel für die Integration von Solaranlagen in historische Gebäude.

Solar­ener­gie ist wich­ti­ger als Denk­mal­schutz / Vie­le Haus­be­sit­zer in Alt­städ­ten, die sich ger­ne an der Ener­gie­wen­de betei­li­gen und eine Solar­an­la­ge instal­lie­ren wol­len, sind seit Jah­ren blo­ckiert. Denk­mal­äm­ter gehen teil­wei­se äußerst restrik­tiv bei dem The­ma vor.

Außer­dem haben vie­le Kom­mu­nen gera­de in Bay­ern in den letz­ten Jah­ren Gestal­tungs­sat­zun­gen erlas­sen, in denen unter ande­rem gere­gelt wird, dass rege­ne­ra­ti­ve Ener­gie­an­la­gen meist nur dort zuläs­sig sind, wo sie für den öffent­li­chen Bereich nicht sicht­bar sind. De fac­to wird die Mög­lich­keit für PV- und Solar­ther­mie­an­la­gen damit oft auf ein abso­lu­tes Mini­mum redu­ziert.

In ande­ren Bun­des­län­dern ist die Sach­la­ge oft ähn­lich, wes­halb ein Grund­satz­ur­teil, das vor weni­gen Tagen in Nord­rhein-West­fa­len gespro­chen wur­de umso wich­ti­ger ist und hof­fent­lich weg­wei­send für die gan­ze Repu­blik wird. Das Son­nen­haus-Insti­tut e.V. und der Solar­ver­band Bay­ern begrü­ßen die­se Ent­schei­dung.

 

Kon­kret hat­te das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in zwei Grund­satz­ur­tei­len zum nord­rhein-west­fä­li­schen Denk­mal­recht ent­schie­den, dass die Eigen­tü­me­rin eines Wohn­hau­ses in der denk­mal­ge­schütz­ten Düs­sel­dor­fer „Golz­hei­mer Sied­lung“ eben­so wie die Eigen­tü­me­rin eines Bau­denk­mals in Sie­gen einen Anspruch auf eine denk­mal­recht­li­che Erlaub­nis für die Instal­la­ti­on von Solar­an­la­gen hat.

Obwohl die Antrag­stel­ler in bei­den Fäl­len Solar­mo­du­le in einer denk­mal­scho­nen­den Aus­ge­stal­tung gewählt hat­ten, ver­wei­ger­ten die jeweils zustän­di­gen Bau­äm­ter die Geneh­mi­gung. Das Ver­wal­tungs­ge­richt wer­te­te die Ein­wän­de des Denk­mal­schut­zes als nicht aus­rei­chend und stell­te fest, dass „bei der Errich­tung von Solar­an­la­gen auf denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den regel­mä­ßig das öffent­li­che Inter­es­se am Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien die Belan­ge des Denk­mal­schut­zes über­wiegt“.

 

Grundsatzurteil versus Einzelfallentscheidungen

Bernd Ker­scher, Vor­stand im Son­nen­haus-Insti­tut e.V. und Vor­stands­vor­sit­zen­der des Solar­ver­bands Bay­ern, kom­men­tiert das so: „Wir leben in her­aus­for­dern­den Zei­ten und kön­nen uns abso­lut nicht leis­ten, dass die Ener­gie­wen­de auch nur in Teil­be­rei­chen der­art behin­dert wird, wie es beim Denk­mal­schutz häu­fig der Fall ist. Die Behör­de hat natur­ge­mäß immer die eige­nen Aspek­te im Blick, so dass es in sel­tens­ten Fäl­len zu einer ver­nünf­ti­gen Abwä­gung kommt.

Wenn der Gesetz­ge­ber hier nicht schnell kla­re Prio­ri­tä­ten setzt, bleibt jede Ent­schei­dung eine Ein­zel­ent­schei­dung, die in der Regel gegen die Bau­her­ren aus­geht, obwohl die Antrag­stel­ler in sol­chen Fäl­len eigent­lich immer eine sorg­sa­me und scho­nen­de Aus­ge­stal­tung pla­nen. Dass die Besit­zer von auf­wän­dig reno­vier­ten und gepfleg­ten Bau­denk­mä­lern alles ande­re im Sinn haben, als Ihre Schmuck­stü­cke durch eine lieb­lo­se Solar­an­la­ge zu ver­schan­deln, sagt einem schon der gesun­de Men­schen­ver­stand. Wenn sie den Mut und die Ent­schlos­sen­heit auf­brin­gen, Denk­mal­schutz und Ener­gie­wen­de zu ver­ei­nen, soll­ten ihnen kei­ne Stei­ne in den Weg gelegt wer­den.“

 

Bild: Die Plot­ten­dor­fer Solar­scheu­ne (Land­kreis Alten­bur­ger Land in Thü­rin­gen) ist ein tol­les Bei­spiel, dass sich rege­ne­ra­ti­ve Anla­gen bei der Sanie­rung his­to­ri­scher Gebäu­de her­vor­ra­gend inte­grie­ren las­sen. Einen Bericht fin­den Sie auf unse­rer Sei­te. Foto: Hof­gut Erler GbR / Son­nen­haus-Insti­tut e.V.

Quel­le für Bild und Text: News­let­ter vom Son­nen­haus-Insti­tut e.V.

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Wich­ti­ges Grund­satz­ur­teil aus NRW: Solar­ener­gie ist wich­ti­ger als Denk­mal­schutz

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