Bürgerenergiegesellschaften geben der Energiewende Rückenwind und unterstützen gleichzeitig die Menschen und Kommunen vor Ort.
Waren das bisher überwiegend Gesellschaften für Windkraftanlagen, werden die inzwischen auch immer mehr für Solarparks genutzt.
Doch wer kann eine Bürgerenergiegesellschaft eigentlich gründen und wie werden sie gefördert? Ein Blick in die Praxis.
Darum geht´s: In Bürgerenergiegesellschaften gestalten die Menschen die Energiewende vor Ort selbst aktiv mit.
Hans-Jürgen Weidt ist Thüringer, das hört man gleich – auch wenn im Windpark, in dessen Mitte er gerade steht, der Wind ganz ordentlich weht. „Wenn die Energiewende, gerade im strukturschwachen ländlichen Raum richtig gemacht wird, also die Wertschöpfung auch vor Ort bleibt, ist das eine große Chance“, sagt er und meint damit die lohnenden Bürgerenergieprojekte, die die Bürgerenergiegenossenschaft Helmetal in seiner Heimat betreibt. Gemeinsam mit 16 weiteren Thüringern hatte Weidt diese 2013 gegründet – heute sind fast 90 Bürgerinnen und Bürger Teil der Gesellschaft, die inzwischen mit 20 Projekten in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien aktiv ist.
Investitionen werden auf mehrere Schultern verteilt
Im örtlichen Windpark Nentzelsrode (Landkresi Nordhausen) etwa stehen insgesamt 18 Windräder. Zwei davon gehören anteilig der Energiegenossenschaft. Da eine einzelne Anlage mehrere Millionen Euro kostet, wurde die Investition auf mehrere Schultern verteilt. Bei den beiden Windrädern in Nentzelsrode tragen die örtlichen Stadtwerke die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich Energiegenossenschaften aus dem nördlichen Thüringer Raum. Eine davon: die Bürgerenergiegenossenschaft Helmetal. „Ein solches Windrad versorgt bis zu 1.200 Haushalte ein Jahr lang mit Strom“, erklärt Hans-Jürgen Weidt.
Grundsätzlich können sich alle in einer Energiegenossenschaft einbringen. Rund 500 Euro kostet beispielweise ein Anteil in Helmetal. Dafür bekommen die Mitglieder ein Stimmrecht und eine Rendite in Höhe von derzeit vier Prozent. Ein weiteres Plus: Der Bund unterstützt in der Anfangsphase neuer Windenergieprojekte und hilft Planungsrisiken zu reduzieren. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land können Fördermittel für die Planung und Genehmigung von Projekten beantragt werden. Das BMWK gewährt dafür eine rückzahlbare Anteilfinanzierung in Höhe von 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten.
Förderung für Bürgerenergieprojekte weiter verbessert
Quelle für Bild und Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Was ist eigentlich Bürgerenergie?
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