Seit dem 15. Mai ist das Solarpaket I in Kraft. Es bringt unter anderem Erleichterungen für sogenannte Balkonkraftwerke. Wir erklären welche und was sonst noch wichtig ist.
Neue Regeln für Steckersolargeräte/Balkonkraftwerke — Solarpaket I
- Eine einfache Registrierung für Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister ist ausreichend. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
- Die zulässige Wechselrichterleistung soll bald von 600 auf 800 Watt steigen. Dies muss aber zunächst in die VDE-Normen aufgenommen werden — diese wird noch erwartet.
- Übergangsweise werden auch rückwärts laufende Zähler geduldet. Ein verzögerter Zählerwechsel des Energieversorgers kann die Inbetriebnahme nicht mehr verhindern.
- Schuko-Stecker sind nun grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen sie auch noch in die VDE-Normen aufgenommen werden.
Mit Steckersolargeräten lässt sich ohne großen Aufwand Strom am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade produzieren und einfach im Haushalt verbrauchen. Für eine Einspeisung ins Netz sind sie nicht gedacht. Wir erklären, wann sich solche Mini-Solaranlagen fürs Eigenheim lohnen. Seit April 2024 gibt es eine vereinfachte Anmeldung.
Quelle und den kompletten Artikel zu Steckersolar auf der Homepage vom Verband Wohneigentum
Foto: Prinzipiell sind die Mini-Solaranlagen dafür gedacht, den laufenden Stromverbrauch tagsüber zu decken.
© Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW