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Steckersolar fürs Eigenheim — Kurzfassung zum Solarpaket I

Datum: 29. Mai 2024
Solarmodule auf einem Dach zeigen die neue Steckersolar-Technologie für Eigenheime.

Seit dem 15. Mai ist das Solar­pa­ket I in Kraft. Es bringt unter ande­rem Erleich­te­run­gen für soge­nann­te Bal­kon­kraft­wer­ke. Wir erklä­ren wel­che und was sonst noch wich­tig ist.

Neue Regeln für Steckersolargeräte/Balkonkraftwerke — Solarpaket I
  • Eine ein­fa­che Regis­trie­rung für Bal­kon­kraft­wer­ke bei der Bun­des­netz­agen­tur im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter ist aus­rei­chend. Die Anmel­dung beim Netz­be­trei­ber ent­fällt.
  • Die zuläs­si­ge Wech­sel­rich­ter­leis­tung soll bald von 600 auf 800 Watt stei­gen. Dies muss aber zunächst in die VDE-Nor­men auf­ge­nom­men wer­den — die­se wird noch erwar­tet.
  • Über­gangs­wei­se wer­den auch rück­wärts lau­fen­de Zäh­ler gedul­det. Ein ver­zö­ger­ter Zäh­ler­wech­sel des Ener­gie­ver­sor­gers kann die Inbe­trieb­nah­me nicht mehr ver­hin­dern.
  • Schu­ko-Ste­cker sind nun grund­sätz­lich erlaubt. Aller­dings müs­sen sie auch noch in die VDE-Nor­men auf­ge­nom­men wer­den.

 

Mit Ste­cker­so­lar­ge­rä­ten lässt sich ohne gro­ßen Auf­wand Strom am Bal­kon, auf der Ter­ras­se oder an der Fas­sa­de pro­du­zie­ren und ein­fach im Haus­halt ver­brau­chen. Für eine Ein­spei­sung ins Netz sind sie nicht gedacht. Wir erklä­ren, wann sich sol­che Mini-Solar­an­la­gen fürs Eigen­heim loh­nen. Seit April 2024 gibt es eine ver­ein­fach­te Anmel­dung.

 

Quel­le und den kom­plet­ten Arti­kel zu Ste­cker­so­lar auf der Home­page vom Ver­band Wohn­ei­gen­tum

Foto: Prin­zi­pi­ell sind die Mini-Solar­an­la­gen dafür gedacht, den lau­fen­den Strom­ver­brauch tags­über zu decken.
© Jörg Sut­ter, Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW

 

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