Mit dem neuen Solarpaket I hat die Bundesregierung entscheidende Weichen für die Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik und Bürokratieabbau gestellt. Die wichtigsten Neuregelungen stellt die DIHK in einem Erklärfilm vor.
Von dem Solarpaket I, das als “Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung” Mitte Mai 2024 in Kraft getreten ist, profitieren besonders Unternehmen, denn Förderungen werden attraktiver gestaltet und bürokratische Prozesse vereinfacht.
Eine der wichtigsten Änderungen bringt Erleichterungen für größere betriebliche Photovoltaik- (PV-) Anlagen: Unternehmen mit Solaranlagen über 100 Kilowatt Leistung müssen nicht länger zwingend an der Direktvermarktung teilnehmen. Dadurch entfällt der bisherige Verwaltungsaufwand; überschüssiger Strom kann nun direkt und ohne Vermarktungskosten an Netzbetreiber weitergegeben werden. Zwar erhalten die Betriebe hierfür keine Einspeisevergütung, doch unter dem Strich profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Eigenverbrauch, da sie an Flexibilität und Wirtschaftlichkeit gewinnen. (…)
Im Video wird beispielsweise erklärt, unter welchen Umständen das Erfordernis eines Anlagenzertifikats entfällt
Quelle für Bild und Text: Homepage vom DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Hier kommen Sie zu dem gesamten Artikel und dem Erklärfilm
Solarpaket erleichtert Unternehmen den Einstieg in Photovoltaik
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