Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Solardachpflicht für Bestandsgebäude – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz und Planungssicherheit im Gebäudebereich. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) berichtet aktuell darüber und ordnet ein, was die neuen Regeln konkret bedeuten. Fest steht: Wer künftig ein Dach vollständig erneuert, soll auch Sonnenstrom erzeugen. Damit folgt NRW dem Vorbild von Bundesländern wie Baden-Württemberg und Berlin, die bereits deutliche Zuwächse beim Photovoltaik-Ausbau verzeichnen.
Solarpflicht greift bei Dachsanierungen
Die Pflicht greift immer dann, wenn eine vollständige Neueindeckung oder Abdichtung eines Dachs mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche vorgenommen wird. Neu ist dabei vor allem: Die Mindestanforderung richtet sich je nach Gebäudetyp und Größe. Größere Gebäude müssen mindestens 30 Prozent der geeigneten Nettodachfläche mit PV-Modulen belegen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gelten feste Mindestleistungen in Kilowattpeak – eine praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Regel. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn eine Anlage statisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen Wirkung
Der Blick nach Berlin und Baden-Württemberg zeigt, dass Solardachpflichten funktionieren: Seit Einführung der Regelung hat sich die Zahl neuer PV-Installationen in Berlin mehr als verdreifacht. In BaWü hat die klare Flächenvorgabe zu einer deutlichen Beschleunigung bei Sanierungen geführt. Diese Erfahrungen unterstreichen, dass verbindliche Vorgaben helfen, das enorme Solarpotenzial vorhandener Gebäudeflächen systematisch auszuschöpfen und Investitionen planbarer zu machen.
Die neue Regelung in NRW soll Bürgerinnen und Bürger vor steigenden Energiekosten schützen, den Handwerkssektor stärken und die Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren. Entscheidend wird nun sein, dass die Bundespolitik verlässliche Rahmenbedingungen schafft – beispielsweise durch feste Einspeisetarife und vereinfachte Netzanschlüsse. Nur dann wird aus der Solarpflicht ein Impuls zur aktiven Beteiligung statt ein weiterer bürokratischer Stolperstein.
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Quelle für Bild und Text: Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
Hier kommen Sie zu dem gesamten Artikel von Stefanie Könen
Solardachpflicht bei Bestandssanierungen in NRW
Foto: Symbolbild pixabay
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