Seerecht verpflichtet Staaten zum Klimaschutz

Datum: 22. Juni 2024
Steuerrad auf hoher See

Immer mehr Gerich­te welt­weit kom­men zum Schluss, dass Kli­ma­schutz für Staa­ten nicht frei­wil­lig ist. Jetzt ist klar, dass auch das See­recht Län­der zur Sen­kung ihrer Emis­sio­nen ver­pflich­tet, denn Treib­haus­ga­se sind Gift für die Mee­re.

Der Inter­na­tio­na­le See­ge­richts­hof in Ham­burg hat ein Rechts­gut­ach­ten ver­öf­fent­licht, das es in sich hat: Der Aus­stoß von Treib­haus­ga­sen kann gegen das inter­na­tio­na­le See­recht ver­sto­ßen.

 

Eine Koali­ti­on klei­ner Insel­staa­ten hat­te das Gericht um das Gut­ach­ten gebe­ten und damit einen beacht­li­chen Erfolg erzielt.

Die 21 Rich­te­rin­nen und Rich­ter kamen ein­stim­mig zum Schluss, dass das See­recht den Län­dern eine “Ver­pflich­tung zum Schutz der Mee­res­um­welt auf­er­legt” und dass die­se Ver­pflich­tung gel­tend gemacht wer­den kön­ne, “um jede Form der Ver­schlech­te­rung der Mee­res­um­welt zu bekämp­fen, ein­schließ­lich der Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels wie der Erwär­mung und Ver­saue­rung der Ozea­ne sowie des Anstiegs des Mee­res­spie­gels”.

 

Quel­le für Text : Ein Bericht von Chris­ti­an Mihatsch bei Klimareporter.de

Foto: Mon­ta­ge PV-Navi

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See­recht ver­pflich­tet Staa­ten zum Kli­ma­schutz

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