Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ (20/14235) stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung.
Die Regelungen seien vor dem Hintergrund eines weiterhin boomenden Photovoltaik-Ausbaus dringend nötig, um die Netzsicherheit zu gewährleisten und sollten daher noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, hieß es übereinstimmend während einer Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Montag.
Der Gesetzentwurf sieht vor, im EEG die Direktvermarktung auszuweiten und zu entbürokratisieren. Zudem sollen die Regelungen zur Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer PV-Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll zudem gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen.
Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung des Netzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH, sagte zum Thema PV-Spitzen: Die geplanten Maßnahmen seien dringend erforderlich. „Wir brauchen wirksame Preissignale und auch Steuerungsmöglichkeiten im System.“ Andernfalls könne es durch Erzeugungsüberschüsse zu Netzsituationen kommen, „in denen ganze Verteilnetzstränge und damit Endverbraucher temporär von der Stromversorgung getrennt werden müssen“.
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Quelle: Pressemeldung Deutscher Bundestag vom 15.01.2025
Bild: Symbolbild by pixabay
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Sachverständige begrüßen Neuregelung zu Solar-Anlagen
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