Beim Kauf einer Photovoltaikanlage ist bereits keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass auch Installation, Wartung und Reparatur durch Fachleute steuerbegünstigt sind.
Jetzt lohnt sich eine neue Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder Dach im selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich gleich mehrfach: Beim Kauf einer solchen Anlage entfällt bei einer Leistung von bis zu 30 kWp bereits seit Januar 2023 die Mehrwertsteuer. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat klargestellt, dass auch für die Montage der Anlage durch Fachleute ein Steuerrabatt möglich ist. Solche Aufwendungen sollen wie andere Arbeiten von Handwerkern im Haushalt begünstigt sein.
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Quelle: Bericht im Handwerksblatt
Bild: Symbolfoto by pixabay
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Montiert ein Handwerker Photovoltaik, sind die Kosten steuerlich absetzbar
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