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Photovoltaik-Anlagen in der Altbausanierung

Datum: 21. September 2024
Photovoltaik-Anlage auf einem Dach aus den 1950er Jahren, zeigt Integration von Solarenergie in Altbausanierung.

Solar­strom­an­la­gen sind geneh­mi­gungs­frei, sofern sie auf Dächern oder an Fas­sa­den errich­tet wer­den. Wenn das Gebäu­de jedoch unter Denk­mal­schutz steht oder für das jewei­li­ge Grund­stück Gestal­tungs­vor­schrif­ten exis­tie­ren, muss eine Geneh­mi­gung bean­tragt wer­den.

 

Auch frei auf dem Grund­stück auf­ge­stell­te Anla­gen benö­ti­gen auf­grund ein­zu­hal­ten­der Grenz­ab­stän­de unter Umstän­den eine Bau­ge­neh­mi­gung. Dies muss im Ein­zel­fall mit der ört­li­chen Bau­be­hör­de geklärt wer­den.

Vor­aus­set­zung für die Instal­la­ti­on einer PV-Anla­ge auf Dächern von Bestands­ge­bäu­den ist die Ver­füg­bar­keit eines ver­schat­tungs­frei­en und geeig­net aus­ge­rich­te­ten Stand­or­tes. Die Pho­to­vol­ta­ik-Modu­le kön­nen in eine schrä­ge Dach­flä­che inte­griert, auf die Dach­flä­che mon­tiert, auf einem Flach­dach auf­ge­stän­dert, aber auch eben­so gut im Frei­land oder auf einer Wie­se auf­ge­stellt wer­den.

Ide­al ist bei allen Mon­ta­ge­mög­lich­kei­ten eine Aus­rich­tung nach Süd bis Süd­west und eine Nei­gung von etwa 30 bis maxi­mal 45 Grad.

Bei einer Nach­rüs­tung im Zuge einer Gebäu­de­sa­nie­rung ist die Auf-Dach-Mon­ta­ge am geeig­nets­ten. Dabei bleibt die Dach­haut unan­ge­tas­tet, da das Solar­mo­dul nur durch kurz­zei­ti­ges Ent­fer­nen oder Anhe­ben der Dach­zie­gel auf der dar­un­ter lie­gen­den Dach­kon­struk­ti­on zu befes­ti­gen ist.

 

Eine In-Dach-Mon­ta­ge, bei der die Pho­to­vol­ta­ik-Modu­le auf dem Unter­dach zu befes­ti­gen sind, soll­te nur bei kom­plet­ten Dach­sa­nie­run­gen vor­ge­nom­men wer­den. Durch den Ver­zicht auf die kon­ven­tio­nel­le Dach­de­ckung an die­ser Stel­le, wer­den hier­bei aller­dings Kos­ten ein­ge­spart. Eine Dach­sa­nie­rung ist zeit­lich vor der Instal­la­ti­on der Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge emp­feh­lens­wert.

Die geschätz­te Rest­le­bens­dau­er einer bestehen­den Dach­ein­de­ckung soll­te min­des­tens 20 bis 25 Jah­re betra­gen, damit die Anla­ge nicht wegen einer anste­hen­den Neu­ein­de­ckung zwi­schen­zeit­lich wie­der abge­baut wer­den muss.

 

Quel­le für Bild und Text: Bau­netz-Wis­sen / Hein­ze GmbH Ber­lin

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Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen in der Alt­bau­sa­nie­rung

 

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