Kommunale Förderung: Ein Beispiel von vielen

Datum: 29. April 2024
Plakat über das Förderprogramm „Osnabrück saniert“ zur Reduktion von CO₂-Emissionen durch Dämmung und Photovoltaik.

Mit dem Pro­gramm „Osna­brück saniert“ möch­te die Stadt Osna­brück CO2-Emis­sio­nen im Gebäu­de­be­stand ver­rin­gern und so einen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten.

Neben der För­de­rung für Däm­mun­gen der Außen­wän­de, von Dach­flä­chen, Kel­ler­de­cken und Boden­flä­chen gegen Erd­reich wird auch Pho­to­vol­ta­ik geför­dert:

PV-Förderung: 30% (max.) der förderfähigen Nettokosten / max. 500 Euro pro kWp über 8 kWp

 

Die Nut­zung fos­si­ler Ener­gie soll durch die För­de­rung von Dämm­maß­nah­men und sola­rer Strom­erzeu­gung redu­ziert wer­den.

Wich­tig: 

  • Auf­trä­ge für die zur För­de­rung bean­trag­ten Maß­nah­men dür­fen erst nach Antrag­stel­lung ver­ge­ben wer­den.
  • Nach Antrag­stel­lung muss die Beauf­tra­gung der Maß­nah­me inner­halb von 12 Wochen nach­ge­wie­sen wer­den.
  • Die För­de­rung erfolgt nach dem „Wind­hund-Prin­zip“, dabei wer­den nur voll­stän­dig ein­ge­reich­te Anträ­ge berück­sich­tigt.
  • Es wer­den nur Maß­nah­men geför­dert, die nicht auf­grund einer Rechts­vor­schrift umge­setzt wer­den müs­sen.

 

Antrag­stel­lung am 6. Mai 2024 ab 16 Uhr wie­der mög­lich

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Home­page der Stadt Osna­brück: Osna­brück-saniert

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Herz­li­chen Dank von die­ser Stel­le an Frau Böck­mann, die ges­tern die För­de­run­gen den Besu­chern der Osna­brü­cker Bau­mes­se (so auch mir) sehr gut erklärt hat.

Lie­be Grü­ße
Wolf­gang Hent­schel

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