Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schreibt mit seinem Klimaurteil Rechtsgeschichte. Mindestens ein europäisches Land verstößt mit seiner Klimapolitik gegen die Menschenrechtskonvention.
Erstmals in seiner Geschichte hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 09. April zum Thema Klimawandel geurteilt.
Verstößt es gegen die Menschenrechte, wenn Regierungen nicht genug gegen die Erderwärmung tun?
So lautete im Kern die Frage. Die Entscheidung des Gerichts könnte historisch sein und weitreichende Folgen haben, hieß es im Vorfeld.
Die Erwartungen waren hoch, da das Gericht in Straßburg zwei der drei Klagen, die zur Verhandlung standen, als vorrangig eingestuft hatte – ein Zeichen für den hohen Stellenwert der Entscheidung.
Nun hat das Menschenrechtsgericht die Erwartungen zumindest teilweise erfüllt. Zwar wies die Große Kammer, die oberste Instanz des Gerichts, zwei der Klagen als unzulässig zurück.
Die Schweizer Klimaseniorinnen hingegen waren mit ihrem Anliegen erfolgreich. Juristische Fachleute hatten ihrer Klage zuvor auch die größten Chancen eingeräumt.
Eingereicht hatte die Klage der Verein Klimaseniorinnen, dem mittlerweile rund 2.000 Frauen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren angehören.
“Wegen der häufigeren und intensiveren Hitzewellen steigen die Risiken, frühzeitig krank zu werden oder zu sterben, für uns übermäßig an”, argumentieren die Frauen. “Unsere Grundrechte sind bedroht, die zuständigen Stellen tun aber zu wenig, um die Klimaerwärmung auf ein ungefährliches Ausmaß zu begrenzen.”
2020 verklagten sie die Schweiz, scheiterten vor den nationalen Gerichten und landeten schließlich in letzter Instanz in Straßburg beim EGMR. Die 17 Richter:innen gaben den Seniorinnen nun Recht. Die Schweiz verstößt demnach gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Wohnung festhält.
Die komplette Presserklärung der Klimareporter (
Klimaklage erfolgreich
Foto: Die Schweizer Klima-Seniorinnen und die portugiesischen Jugendlichen bei einer Anhörung im vergangenen September in Straßburg. (Bild: Laura König)