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Informationsplattform zum Bremischen Solargesetz

Datum: 6. Juli 2024
Eine Fotovoltaikanlage auf einem Dach gemäß dem Bremischen Solargesetz.
Bremisches Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG)

Um die ehr­gei­zi­gen Kli­ma­zie­le und die erfor­der­li­chen Emis­si­ons­re­duk­tio­nen zu errei­chen, sind ambi­tio­nier­te Maß­nah­men im Land Bre­men mit sei­nen Stadt­ge­mein­den Bre­men und Bre­mer­ha­ven erfor­der­lich.

Das Brem­So­larG wur­de ein­ge­führt, um den Aus­bau erneu­er­ba­rer Strom­erzeu­gungs­an­la­gen zu beschleu­ni­gen und damit einen Bei­trag zur umwelt­ver­träg­li­chen und res­sour­cen­scho­nen­den Erzeu­gung von Ener­gie zu leis­ten (…).

 

Es legt eine all­ge­mei­ne Pflicht für Bauherr*innen fest, ab dem 1. Juli 2025 auf min­des­tens 50 Pro­zent der Dach­flä­che von Neu­bau­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zu instal­lie­ren und zu betrei­ben. Bei grund­le­gen­den Dach­sa­nie­run­gen von bestehen­den Gebäu­den besteht ab dem 1. Juli 2024 eine anlass­be­zo­ge­ne Pflicht inner­halb von zwei Jah­ren nach Abschluss der Dach­sa­nie­rung eine oder meh­re­re Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einer Modul­leis­tung von min­des­tens 1 kW und einer Wech­sel­rich­ter­leis­tung von min­des­tens 1.000 VA zu instal­lie­ren.

 

Quel­le für Text: Ver­öf­fent­li­chung auf der Home­page  umwelt.bremen.de

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Infor­ma­ti­ons­platt­form zum Bre­mi­schen Solar­ge­setz

Bild: So könn­te es bald auf noch mehr Dächern im Land Bre­men aus­se­hen. Foto: ener­gie­kon­sens, Foto­graf: Alex­an­der Fans­lau

 

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