Bremisches Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG)
Um die ehrgeizigen Klimaziele und die erforderlichen Emissionsreduktionen zu erreichen, sind ambitionierte Maßnahmen im Land Bremen mit seinen Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erforderlich.
Das BremSolarG wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen zu beschleunigen und damit einen Beitrag zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Erzeugung von Energie zu leisten (…).
Es legt eine allgemeine Pflicht für Bauherr*innen fest, ab dem 1. Juli 2025 auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche von Neubauten Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. Bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden besteht ab dem 1. Juli 2024 eine anlassbezogene Pflicht innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung eine oder mehrere Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von mindestens 1 kW und einer Wechselrichterleistung von mindestens 1.000 VA zu installieren.
Quelle für Text: Veröffentlichung auf der Homepage umwelt.bremen.de
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Informationsplattform zum Bremischen Solargesetz
Bild: So könnte es bald auf noch mehr Dächern im Land Bremen aussehen. Foto: energiekonsens, Fotograf: Alexander Fanslau