Verbrennerverbot oder auch Verbrenneraus wird umgangssprachlich die politische Entscheidung genannt, ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zuzulassen. Der Begriff findet Anwendung in der politischen Diskussion sowie in den Medien. Weitere Maßnahmen sind Fahrverbote für Verbrenner in Städten und Ballungszentren sowie Umwelt-Tempolimits für Verbrenner, Absenkung der Flottengrenzwerte und Erhöhung der CO2-Steuer.
Emissionsfreiheit von Pkw in der Europäischen Union ab 2035
Am 19. April 2023 änderten das EU-Parlament und der EU-Rat auf Vorschlag der EU-Kommission im Rahmen des Fit for 55-Pakets die Verordnung (EU) 2019/631 Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen, um sie in Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu bringen. Ab dem Jahr 2035 besteht das EU-weite Flottenziel für neu zugelassene Pkw in Emissionsfreiheit (Nullemissionen). Die Hersteller werden – mit Ausnahme von Nischenproduzenten – verpflichtet, ihre Flottenemissionen um 100 Prozent zu reduzieren. Ab 2035 dürfen damit in der Europäischen Union nur noch emissionsfreie Autos zugelassen werden.
Die Änderungsverordnung sieht vor, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung einer neuen, mit CO2-neutralen Kraftstoffen, z. B. E‑Fuels, betriebenen Fahrzeugklasse außerhalb der Gültigkeit der Verordnung unterbreiten wird. Solche Fahrzeuge würden weiter mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden.
___________________
Quelle: Wikipedia. Hier sehen Sie auch eine Tabelle der weltweit schon gültigen und geplanter Verbrennerverbote
Bild: Symbolfoto pixabay
___________________________________
Anmerkung: Bei PV-Navi geht es immer um „Photovoltaik“.
Neben den täglichen NEWS finden Sie auf dieser Domain auch viele Informationen zu gewerblichen Anbietern, Veranstaltungen, Förderungen, besonderen Akteuren, Infoquellen, das PV-Navi-ABC und vieles mehr.