„Das Programm bietet attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für moderne und zukunftsfeste Dörfer im ländlichen Raum,“ so Jung.
Für die Bewerbung ist zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept zu erstellen, in dem die Kommune festlegt, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vor Ort gefördert werden sollen. Im Sommer 2025 beginnt dann die sechseinhalbjährige Laufzeit.
Grundlage für die Bewerbung als Förderschwerpunkt ist ein Entwicklungskonzept. Dabei können sich die Kommunen durch ein Fachbüro unterstützen lassen; hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden.
Fördermittel kommen vom Land, Bund und EU
Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jährlich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich rund 33 Millionen Euro an Fördermitteln von EU, Bund und Land zur Verfügung. Im Jahr 2025 sollen insgesamt zwölf neue Kommunen in das Programm aufgenommen werden.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Informationen zum Förderprogramm sowie fachliche Beratung und Begleitung bei der Bewerbung erhalten Kommunen bei den Fachbehörden der jeweiligen Landkreise. Anträge für Dorfmoderationsprozesse können ab sofort bei den Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden.
Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2025 geplant.
Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat / Pressemeldung vom
Hier kommen Sie zur kompletten Pressemeldung
Förderprogramm ‑Bewerbungsstart für Dorfentwicklungsprogramm 2025
Foto: Symbolfoto PV-Navi
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Bergstraße (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim)
Darmstadt-Dieburg (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Groß-Zimmern, Münster, Pfungstadt und Weiterstadt)
Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda)
Gießen (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Gießen, Heuchelheim und Linden)
Hersfeld-Rotenburg
Hochtaunus (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach)
Kassel (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Baunatal und Vellmar)
Lahn-Dill (mit Ausnahme der Stadt Wetzlar)
Limburg-Weilburg (mit Ausnahme der Stadt Limburg),
Main-Kinzig (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hanau, Maintal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck)
Marburg-Biedenkopf (mit Ausnahme der Stadt Marburg)
Odenwald
Rheingau-Taunus
Schwalm-Eder
Vogelsberg
Waldeck-Frankenberg
Werra-Meißner und
Wetterau (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach und Wöllstadt)___________________________________
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