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Grünes Licht aus Brüssel für Klimaschutzverträge

Datum: 23. Februar 2024
Logo des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 16.02.2024 die bei­hil­fe­recht­li­che Geneh­mi­gung für das neue, inno­va­ti­ve Instru­ment der Kli­ma­schutz­ver­trä­ge erteilt. In Kür­ze wird das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) den ers­ten För­der­auf­ruf star­ten. Mit den Kli­ma­schutz­ver­trä­gen kön­nen Unter­neh­men in Deutsch­land die Kos­ten der Trans­for­ma­ti­on bes­ser kom­pen­sie­ren und absi­chern sowie auf eine koh­len­stoff­freie Wirt­schafts­wei­se umstel­len. Bereits bei den Vor­be­rei­tun­gen im letz­ten Jahr gab es dafür eine gro­ße Reso­nanz der Wirt­schaft.

Bun­des­wirt­schafts- und Kli­ma­schutz­mi­nis­ter Habeck: Jetzt eröff­nen sich ganz neue Ent­wick­lungs- und Inno­va­ti­ons­mög­lich­kei­ten – vor allem für Bran­chen mit hohem Ener­gie­ver­brauch. Ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men kön­nen nun neue Tech­no­lo­gien ein­set­zen und auf kli­ma­freund­li­che Ener­gien umstel­len. Damit erhal­ten sie natio­nal wie inter­na­tio­nal eine wege­wei­sen­de Rol­le auf dem Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät. Wir wer­den nun alles vor­be­rei­ten, um schnell die ers­ten Kli­ma­schutz­ver­trä­ge anzu­bie­ten.

 

Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz

Hier kom­men Sie zur kom­plet­ten Pres­se­mit­tei­lung
Habeck: „Weg­wei­sen­der Beschluss für ener­gie­in­ten­si­ve Indus­trie“

 

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