Solarstrom direkt in der Gemeinschaft verbrauchen.

Datum: 24. Juli 2024
Solarstrom direkt in der Gemeinschaft verbrauchen.
Das Bünd­nis Bür­ger­en­er­gie hat ein Posi­ti­ons­pa­pier zum soge­nann­ten Ener­gy Sha­ring ver­öf­fent­licht. Die Vor­schlä­ge sol­len es ver­ein­fa­chen, den pro­du­zier­ten Solar­strom in der Gemein­schaft direkt zu ver­brau­chen.

Büro­kra­ti­sche Hin­der­nis­se erschwe­ren ihnen jedoch mas­siv, die­sen auch gemein­sam zu ver­brau­chen oder über­schüs­si­gen Strom von der eige­nen Solar- oder Wind­an­la­ge ande­ren Verbraucher*innen zu ver­kau­fen. Die Elek­tri­zi­täts­bin­nen­markt­richt­li­nie (EMD), die im Mai 2024 vom Euro­päi­schen Rat beschlos­sen wur­de, hat zen­tra­le Aspek­te des Ener­gy Sha­ring genau­er bestimmt und erkennt die Rol­le von Bür­ger­en­er­gie­ge­sell­schaf­ten dar­in aus­drück­lich an.

In Deutsch­land ist jedoch hin­sicht­lich der Umset­zung des Ener­gy Sha­rings noch nichts pas­siert, obwohl die Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Richt­li­nie der EU (RED II) dies bereits seit 2019 vor­sieht. In ihrem gemein­sa­men Posi­ti­ons­pa­pier „Ener­gy Sha­ring für die Bür­ger­en­er­gie“ machen das Bünd­nis Bür­ger­en­er­gie e.V. (BBEn) und die Bun­des­ge­schäfts­stel­le Ener­gie­ge­nos­sen­schaf­ten beim DGRV — Deut­scher Genos­sen­schafts- und Raiff­ei­sen­ver­band e.V. des­halb an die neue Elek­tri­zi­täts­bin­nen­markt­richt­li­nie ange­pass­te Vor­schlä­ge für die Umset­zung des Ener­gy Sha­rings in Deutsch­land.

 

Der Schwer­punkt liegt dabei auf dem Teil­ver­sor­gungs­mo­dell, das eine wich­ti­ge Neue­rung in der EMD dar­stellt. Teil­ver­sor­gung bedeu­tet, dass Anlagenbetreiber*innen kei­ne über die von ihnen erzeug­ten Strom­men­gen hin­aus­ge­hen­den Lie­fe­ran­ten­pflich­ten erfül­len müs­sen. Damit wird eine bis­lang ent­schei­den­de Hür­de für Ener­gy Sha­ring aus dem Weg geräumt. Doch weil Strom­men­gen zwi­schen meh­re­ren Akteur*innen abge­rech­net wer­den müs­sen, ent­ste­hen dadurch neue Anfor­de­run­gen.

 

Neben der Teil­ver­sor­gung wer­den auch wei­te­re Aspek­te des Ener­gy Sha­rings defi­niert. Das BBEn und der DGRV schla­gen vor, die regio­na­le Beschrän­kung für die Teil­nah­me am Ener­gy Sha­ring auf einen Umkreis von 50 Kilo­me­tern fest­zu­le­gen. Um die Wirt­schaft­lich­keit zu sichern, for­dern BBEn und DGRV eine Prä­mie in Höhe von 2,0 ct/kWh. Zudem sol­len für klei­ne­re Anla­gen die Lie­fe­ran­ten­ver­pflich­tun­gen ent­fal­len: für Ein­zel­haus­hal­te bis 30 kW und für Mehr­par­tei­en­gebäu­de, also Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, Gewer­be­blocks, öffent­li­che Gebäu­de, bis 100 kW.

 

Quel­le für Bild und Text: Ver­öf­fent­li­chung vom Bünd­nis Bür­ger­en­er­gie e.V.

Zum kom­plet­ten Arti­kel kom­men Sie hier
Posi­ti­ons­pa­pier: Ener­gy Sha­ring für die Bür­ger­en­er­gie
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