Ein weiterer Beitrag zur Energiewende: Neue Förderung für E‑Lastenräder gestartet

Datum: 19. Oktober 2024
Lastenrad T2 Grand Vintage

Als wei­te­ren Bei­trag zur Ener­gie­wen­de kön­nen seit dem 1. Okto­ber 2024 Gewer­be­trei­ben­de neue För­der­an­trä­ge für E‑Lastenräder beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) stel­len, die Zuschüs­se von bis zu 3.500 Euro bie­tet.

Mit einer durch­dach­ten Pla­nung lässt sich der Trans­port nicht nur umwelt­freund­li­cher gestal­ten, son­dern auch erheb­li­che Kos­ten ein­spa­ren. Dabei gibt es kei­ne Ein­rei­chungs­frist, was bedeu­tet, dass Anträ­ge über die gesam­te Pro­gramm­lauf­zeit hin­weg ein­ge­reicht wer­den kön­nen.

Im Gegen­satz zu frü­he­ren För­de­run­gen ist dies­mal kein fest­ge­leg­tes Bud­get für die neue E‑Las­ten­rad-För­de­rung fest­ge­legt. Wich­tig zu beach­ten ist jedoch, dass die Bestel­lung oder der Kauf erst nach Erhalt des Zuwen­dungs­be­schei­des erfol­gen darf. Bereits gekauf­te E‑Lastenräder wer­den nicht nach­träg­lich geför­dert.

 

För­de­rung für E‑Lastenräder 2024

Das elek­tro­ni­sche Antrags­for­mu­lar wird pünkt­lich zum 1. Okto­ber auf der Web­sei­te des BAFA zur Ver­fü­gung ste­hen, sodass inter­es­sier­te Unter­neh­men ab sofort den Antrag stel­len kön­nen. Die För­der­sum­me beträgt 25 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben. Gute Bot­schaft: Der maxi­ma­le Betrag, den man für ein E‑Lastenrad erhal­ten kann, ist auf 3.500 Euro erhöht wor­den. So will die Regie­rung die Anschaf­fung grö­ße­rer E‑Lastenräder für den Trans­port unter­stüt­zen und attrak­ti­ver gestal­ten.

 

Quel­le für Text: Bericht von Carin Diet­ze bei EFAHRER.com

Hier kom­men Sie zu dem gesam­ten Arti­kel
Güns­ti­ge­re E‑Lastenräder: Mit neu­er För­de­rung gibt’s ein sat­tes Geld­ge­schenk

 

Foto: Als Bei­spiel das E‑Lastenrad von Sach­sen­RAD

 

Navigation