Als weiteren Beitrag zur Energiewende können seit dem 1. Oktober 2024 Gewerbetreibende neue Förderanträge für E‑Lastenräder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, die Zuschüsse von bis zu 3.500 Euro bietet.
Mit einer durchdachten Planung lässt sich der Transport nicht nur umweltfreundlicher gestalten, sondern auch erhebliche Kosten einsparen. Dabei gibt es keine Einreichungsfrist, was bedeutet, dass Anträge über die gesamte Programmlaufzeit hinweg eingereicht werden können.
Im Gegensatz zu früheren Förderungen ist diesmal kein festgelegtes Budget für die neue E‑Lastenrad-Förderung festgelegt. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Bestellung oder der Kauf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen darf. Bereits gekaufte E‑Lastenräder werden nicht nachträglich gefördert.
Förderung für E‑Lastenräder 2024
Das elektronische Antragsformular wird pünktlich zum 1. Oktober auf der Webseite des BAFA zur Verfügung stehen, sodass interessierte Unternehmen ab sofort den Antrag stellen können. Die Fördersumme beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gute Botschaft: Der maximale Betrag, den man für ein E‑Lastenrad erhalten kann, ist auf 3.500 Euro erhöht worden. So will die Regierung die Anschaffung größerer E‑Lastenräder für den Transport unterstützen und attraktiver gestalten.
Quelle für Text: Bericht von Carin Dietze bei EFAHRER.com
Hier kommen Sie zu dem gesamten Artikel
Günstigere E‑Lastenräder: Mit neuer Förderung gibt’s ein sattes Geldgeschenk
Foto: Als Beispiel das E‑Lastenrad von SachsenRAD