Denkmalschutz ist Klimaschutz
Bis vor Kurzem galt es als nahezu unmöglich, Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren. Doch seit letztem Jahr wird Solaranlagen durch das neue EEG 2023 grundsätzlich Vorrang eingeräumt. Die Rechtsprechung rückt von ihrer strengen Haltung zu Solaranlagen auf Denkmälern ab.
Wir bieten hier eine kurze Übersicht zu Pro-Argumenten zum Klimaschutz am Denkmal und zu aktuellen Urteilen an. Außerdem haben wir einen Überblick zu den Denkmalschutzgesetzen der Länder erstellt und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ergänzt.
Energie sparen
Gebäude sind echte Energiespeicher für sogenannte ‘graue Energie’, die sich im Laufe des Lebens durch Bau und Sanierung aufsummiert. Neubauten sind dagegen echte Energiefresser. So gilt: Je älter oder langlebiger die Gebäude sind, desto schonender gehen wir also mit Energie um. Zusätzlich gehen wir sparsam mit Rohstoffen um, die sich in historischen Gebäuden oft in nachhaltigen Baumaterialien wie Ton, Lehm und Holz wiederfinden.
Durch die Erhaltung und Renovierung historischer Gebäude können im Vergleich zum Neubau ca. ⅔ Material- und Energieeinsatz gespart werden. Denkmalgeschützte Häuser sind in Innenstädten außerdem häufig in alte Baumbestände und Grünflächen eingebettet, die ökologisch wichtig sind. Attraktive Innenstadt-Standorte bieten kurze Wege und fördern die Lebensqualität.
Quelle für Text und Foto: Homepage vom Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
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Denkmalschutz: Solaranlagen bekommen Vorrang