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Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken

Datum: 8. April 2024
Kopfzeile des Internetportals Photovoltaik, das die Vereinfachung der Registrierung von Balkonkraftwerken ankündigt.

Ab April ver­ein­facht die Bun­des­netz­agen­tur die Regis­trie­rung von Bal­kon­kraft­wer­ken im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter, kurz MaStR. Es sol­len nur noch fünf statt 20 Anga­ben nötig sein. Auch die Nut­zer­füh­rung im Sys­tem wird moder­ni­siert.

Bal­kon­kraft­wer­ke sol­len künf­tig schnell und unbü­ro­kra­tisch regis­triert wer­den. Dafür will die Bun­des­netz­agen­tur sor­gen.

„Künf­tig müs­sen Betrei­ber neben den Anga­ben zu ihrer Per­son nur noch fünf Anga­ben zu ihrem Bal­kon­kraft­werk ein­tra­gen. Vor­her waren es rund 20 Anga­ben“, ver­spricht Klaus Mül­ler, Prä­si­dent der Bun­des­netz­agen­tur.

 

Den kom­plet­ten Arti­kel fin­den Sie in pho­to­vol­ta­ik-online
Bun­des­netz­agen­tur ver­ein­facht die Regis­trie­rung von Bal­kon­kraft­wer­ken

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