Vier Gesetzesinitiativen mit wichtigen Maßnahmen für eine gelingende Energiewende sind nun beschlossen: Sie stärken unter anderem die Marktintegration von Photovoltaik-Anlagen, den Betrieb von Speichern und bringen die Digitalisierung voran.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für ein Gesetzespaket zum Energierecht gestimmt. Darin werden neben einer stärkeren Integration von Photovoltaik in den Strommarkt und eine bessere Digitalisierung auch Maßnahmen für einen leichteren Betrieb von Stromspeichern und einfacheren Anschluss von Biogasanlagen getroffen. Zudem verlängert das Paket die Förderung von effizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen .
Umgang mit Stromspitzen
Erneuerbare Energien sind nun an der Schwelle dazu, zur führenden Stromquelle zu werden. Zukünftig sollen sie zusammen mit steuerbaren Kraftwerken den gesamte Strombedarf decken. Daher müssen sie vollständig in die Strommärkte eingebunden werden. Das betrifft auch kleineren Anlagen.
Einer der Gesetzentwürfe enthält Maßnahmen als Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus den gelegentlichen Stromspitzen im Stromnetz ergeben. Wenn zu bestimmten Zeiten zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zu negativen Preisen führt, sollen neue Photovoltaik-Anlagen keine staatlich geförderte Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sollen sie ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Dies gilt auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen.
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Quelle für Bild und Text: Pressemeldung der Bundesregierung
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