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Zusammenarbeit: Welche Zusammenarbeit zwischen Mieter und Vermieter ist für PV-Anlagen erforderlich?

Stichwort: Zusammenarbeit Mieter und Vermieter PV-Anlagen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Für die erfolg­rei­che Instal­la­ti­on und Nut­zung einer PV-Anla­ge auf einem Miet­ge­bäu­de ist eine enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter erfor­der­lich. Der Ver­mie­ter ist in der Regel für die Instal­la­ti­on und War­tung der Anla­ge ver­ant­wort­lich, wäh­rend die Mie­ter von den Vor­tei­len des erzeug­ten Solar­stroms pro­fi­tie­ren.

Wich­ti­ge Aspek­te der Zusam­men­ar­beit umfas­sen die Klä­rung der Kos­ten­auf­tei­lung, die Fest­le­gung der Strom­prei­se und die Sicher­stel­lung, dass alle ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen zur Nut­zung des PV-Stroms ein­ge­hal­ten wer­den. Eine kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on und ver­trag­li­che Rege­lun­gen sind ent­schei­dend für eine rei­bungs­lo­se Imple­men­tie­rung.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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