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Vertrag: Muss ich einen speziellen Vertrag für die Nutzung von PV-Strom abschließen?

Stichwort: Vertrag PV-Strom - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ja, für die Nut­zung von PV-Strom müs­sen in der Regel spe­zi­el­le Ver­trä­ge abge­schlos­sen wer­den. Die­se Ver­trä­ge regeln die Lie­fe­rung und Abrech­nung des Solar­stroms. In einem Mie­ter­strom­mo­dell wird der Strom vom Ver­mie­ter oder einem Ener­gie­dienst­leis­ter bereit­ge­stellt, und ein ent­spre­chen­der Ver­trag wird benö­tigt.

Die­ser Ver­trag soll­te Details wie den Strom­preis, die Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten und die Ver­trags­lauf­zeit ent­hal­ten. Es ist wich­tig, alle Ver­trags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen, um Miss­ver­ständ­nis­se und zusätz­li­che Kos­ten zu ver­mei­den. Auch even­tu­el­le Anpas­sun­gen bei Ver­än­de­run­gen im Ver­brauch soll­ten gere­gelt sein.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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