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Umbau: Kann ich ein denkmalgeschütztes Gebäude für PV-Anlagen umbauen?

Stichwort „Umbau“ bei PV-Anlagen an Denkmälern - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Denk­mal­schutz. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe, die im Denk­mal­be­reich PV-Anla­gen pla­nen und/oder mon­tie­ren wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Der Umbau eines denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­des für die Instal­la­ti­on von PV-Anla­gen ist grund­sätz­lich mög­lich, aller­dings mit stren­gen Auf­la­gen ver­bun­den. Jeder bau­li­che Ein­griff muss so geplant wer­den, dass die his­to­ri­sche Sub­stanz des Gebäu­des erhal­ten bleibt. Dies bedeu­tet, dass nur rever­si­ble und mini­mal­in­va­si­ve Maß­nah­men zuläs­sig sind, die den ursprüng­li­chen Cha­rak­ter des Gebäu­des nicht beein­träch­ti­gen.

In vie­len Fäl­len erfor­dert der Umbau die Zustim­mung der Denk­mal­schutz­be­hör­den, die den Ein­griff genau prü­fen und geneh­mi­gen müs­sen. Es ist daher rat­sam, früh­zei­tig Fach­leu­te hin­zu­zu­zie­hen, die Erfah­rung mit der Inte­gra­ti­on von Solar­tech­no­lo­gie in denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de haben. Durch eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Abstim­mung kann der Umbau so gestal­tet wer­den, dass sowohl die ener­ge­ti­sche Effi­zi­enz ver­bes­sert als auch der Denk­mal­schutz gewahrt wird.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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