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Rückbau: Muss ich die PV-Anlage vor dem Verkauf zurückbauen?

Stichwort „Rückbau“: Rückbau von PV-Anlagen vor dem Verkauf. - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Ver­kauf. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Eigen­tü­mer von instal­lier­ten PV-Anla­gen, die die­se jetzt ver­kau­fen wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
In den meis­ten Fäl­len ist es nicht erfor­der­lich, die PV-Anla­ge vor dem Ver­kauf zurück­zu­bau­en. Der Rück­bau ist nor­ma­ler­wei­se nur erfor­der­lich, wenn die Anla­ge auf einem Miet­dach instal­liert ist oder spe­zi­el­le ver­trag­li­che Rege­lun­gen dies vor­schrei­ben. Stel­len Sie jedoch sicher, dass die Anla­ge in gutem Zustand ist und alle erfor­der­li­chen Doku­men­te und Geneh­mi­gun­gen vor­lie­gen.

Es kann hilf­reich sein, sich mit einem Fach­mann oder der zustän­di­gen Behör­de abzu­spre­chen, um sicher­zu­stel­len, dass alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind. Ein Rück­bau könn­te zusätz­li­chen Auf­wand und Kos­ten ver­ur­sa­chen, daher soll­te dies nur in spe­zi­el­len Fäl­len in Betracht gezo­gen wer­den.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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