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Risikoanalyse: Wie führe ich eine Risikoanalyse für PV-Anlagen-Investitionen durch?

Stichwort Risikoanalyse bei PV-Anlagen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Eine Risi­ko­ana­ly­se für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen-Inves­ti­tio­nen umfasst die sys­te­ma­ti­sche Iden­ti­fi­ka­ti­on und Bewer­tung der mög­li­chen Risi­ken, die die Ren­ta­bi­li­tät und den Erfolg der Inves­ti­ti­on beein­träch­ti­gen könn­ten. Zunächst soll­ten tech­no­lo­gi­sche Risi­ken, wie die Leis­tungs­fä­hig­keit der Solar­mo­du­le und Wech­sel­rich­ter, über­prüft wer­den.

Markt­ri­si­ken, ein­schließ­lich der Vola­ti­li­tät der Ener­gie­prei­se und der Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen, sind eben­falls zu ana­ly­sie­ren. Dazu gehö­ren auch mög­li­che Ände­run­gen in der Gesetz­ge­bung oder regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen.

Zusätz­lich ist es wich­tig, eine Stand­ort­ana­ly­se durch­zu­füh­ren, um Umwelt- und Wet­ter­be­din­gun­gen zu bewer­ten. Die Ergeb­nis­se soll­ten in einem Risi­ko­ma­nage­ment­plan zusam­men­ge­fasst wer­den, um geeig­ne­te Maß­nah­men zur Risi­ko­min­de­rung zu defi­nie­ren.

 

Als Inves­tor ist neben der Prü­fung des Pro­jek­tes immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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