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Risiken: Welche Risiken sind mit Investitionen in PV-Anlagen verbunden?

Stichwort Risiken bei PV-Anlagen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Inves­ti­tio­nen in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind mit ver­schie­de­nen Risi­ken ver­bun­den, die Inves­to­ren berück­sich­ti­gen soll­ten. Dazu gehö­ren tech­no­lo­gi­sche Risi­ken, wie mög­li­che Aus­fäl­le oder Leis­tungs­pro­ble­me der Solar­mo­du­le und Wech­sel­rich­ter.

Markt­ri­si­ken, wie Ände­run­gen der Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen oder Markt­prei­se für Solar­strom, kön­nen eben­falls die Ren­ta­bi­li­tät beein­flus­sen. Stand­ort­be­zo­ge­ne Risi­ken wie unzu­rei­chen­de Son­nen­ein­strah­lung oder loka­le Umwelt­be­din­gun­gen kön­nen die Leis­tung der Anla­ge beein­träch­ti­gen.

Zudem gibt es regu­la­to­ri­sche Risi­ken, die sich aus Ände­run­gen der gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen erge­ben kön­nen. Eine umfas­sen­de Risi­ko­ana­ly­se und eine gründ­li­che Prü­fung sind wich­tig, um poten­zi­el­le Risi­ken zu iden­ti­fi­zie­ren und zu mini­mie­ren.

 

Als Inves­tor ist neben der Prü­fung des Pro­jek­tes immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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