Reparatur: Wer ist verantwortlich für die Reparatur einer PV-Anlage bei Mietobjekten?

Wer ist verantwortlich für die Reparatur einer PV-Anlage bei Mietobjekten? - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Ver­ant­wor­tung für die Repa­ra­tur einer PV-Anla­ge bei Miet­ob­jek­ten liegt meist beim Eigen­tü­mer oder Ver­mie­ter, da die Instal­la­ti­on der Anla­ge in der Regel Teil des Gebäu­de­ver­wal­tungs­auf­wands ist. In Mie­ter­strom­mo­del­len kön­nen spe­zi­fi­sche War­tungs- und Repa­ra­tur­ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wer­den.

Als Mie­ter soll­ten Sie die Ver­ein­ba­run­gen im Miet­ver­trag oder im Nut­zungs­ver­trag über­prü­fen, um fest­zu­stel­len, wer die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren über­nimmt. Nor­ma­ler­wei­se wird die Instand­hal­tung der PV-Anla­ge vom Ver­mie­ter oder einem beauf­trag­ten Dienst­leis­ter getra­gen.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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