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Projektbewertung: Wie bewerte ich Projekte für PV-Anlagen-Investitionen?

Stichwort Projektbewertung bei PV-Anlagen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Bewer­tung von Pro­jek­ten für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen-Inves­ti­tio­nen erfor­dert eine gründ­li­che Ana­ly­se ver­schie­de­ner Fak­to­ren. Zunächst soll­te die tech­ni­sche Mach­bar­keit des Pro­jekts über­prüft wer­den, ein­schließ­lich der Qua­li­tät der Solar­mo­du­le, der Wech­sel­rich­ter und der Instal­la­ti­ons­tech­nik.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Stand­ort­ana­ly­se, die die Son­nen­ein­strah­lung, die Nei­gung der Flä­che und die Netz­an­schluss­be­din­gun­gen umfasst. Finan­zi­el­le Über­le­gun­gen wie Inves­ti­ti­ons­kos­ten, Betriebs­kos­ten und erwar­te­te Erträ­ge spie­len eben­falls eine zen­tra­le Rol­le.

Zusätz­lich soll­ten recht­li­che und regu­la­to­ri­sche Aspek­te sowie die Erfah­rung und Repu­ta­ti­on des Pro­jekt­ent­wick­lers bewer­tet wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass das Pro­jekt sowohl tech­nisch als auch finan­zi­ell soli­de ist.

 

Neben dem Pro­jekt ist aber immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. genau anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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