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Nutzungsvertrag: Wie sieht ein Nutzungsvertrag für PV-Anlagen in Mietwohnungen aus?

Stichwort: Nutzungsvertrag PV-Anlage - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ein Nut­zungs­ver­trag für PV-Anla­gen in Miet­woh­nun­gen regelt die Bedin­gun­gen, unter denen der Mie­ter den Solar­strom nut­zen kann. Er umfasst in der Regel Ver­ein­ba­run­gen über die Strom­prei­se, den Anteil des erzeug­ten Stroms, der dem Mie­ter zur Ver­fü­gung steht, und mög­li­che Gebüh­ren.

Zusätz­lich wer­den oft auch die Ver­ant­wort­lich­kei­ten für War­tung und Repa­ra­tur sowie die Dau­er des Ver­tra­ges fest­ge­legt. Es ist wich­tig, die­sen Ver­trag gründ­lich zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Details, wie die Bedin­gun­gen für eine even­tu­el­le Kün­di­gung, klar gere­gelt sind.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

 

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