Notar: Muss ein Notar für den Verkauf einer PV-Anlage eingeschaltet werden?

Stichwort „Notar“: Notar beim PV-Anlagen-Verkauf. - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Ver­kauf. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Eigen­tü­mer von instal­lier­ten PV-Anla­gen, die die­se jetzt ver­kau­fen wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Ein­schal­tung eines Notars beim Ver­kauf einer PV-Anla­ge ist in der Regel nicht zwin­gend erfor­der­lich, aber in man­chen Fäl­len sinn­voll. Ein Notar kann hel­fen, den Kauf­ver­trag recht­lich abzu­si­chern und die Trans­ak­ti­on for­mell abzu­schlie­ßen. Beson­ders bei grö­ße­ren Anla­gen oder kom­ple­xen Ver­trags­be­din­gun­gen kann die nota­ri­el­le Beur­kun­dung Rechts­si­cher­heit bie­ten.

Wenn der Käu­fer oder Ver­käu­fer beson­de­re recht­li­che Anfor­de­run­gen hat oder der Ver­trag kom­plex ist, kann die Ein­be­zie­hung eines Notars rat­sam sein. Über­prü­fen Sie die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen Ihrer Regi­on oder las­sen Sie sich von einem recht­li­chen Bera­ter infor­mie­ren.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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