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Marktforschung: Wie führe ich eine Marktforschung für PV-Anlagen-Investitionen durch?

Stichwort Marktforschung bei PV-Investitionen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Markt­for­schung für Inves­ti­tio­nen in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen umfasst die sys­te­ma­ti­sche Samm­lung und Ana­ly­se von Infor­ma­tio­nen über den Markt und die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on. Dies beginnt mit der Erhe­bung von Daten zu aktu­el­len Markt­trends, poten­zi­el­len Wachs­tums­be­rei­chen und der Nach­fra­ge nach Solar­ener­gie.

Inves­to­ren soll­ten auch Infor­ma­tio­nen über die Haupt­ak­teu­re im Markt, ein­schließ­lich Pro­jekt­ent­wick­ler und Anbie­ter von Solar­tech­no­lo­gie, sam­meln. Wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te sind die Ana­ly­se von Prei­sen, Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen.

Die Durch­füh­rung von Befra­gun­gen, Inter­views und die Aus­wer­tung von Bran­chen­be­rich­ten hel­fen, ein umfas­sen­des Bild des Mark­tes zu erhal­ten und fun­dier­te Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

 

Neben der Markt­ana­ly­se ist aber immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. genau anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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