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Kostenteilung: Wie wird die Kostenaufteilung für eine PV-Anlage zwischen Mieter und Vermieter geregelt?

Stichwort: Kostenaufteilung für PV-Anlage Mieter und Vermieter - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Kos­ten­auf­tei­lung für eine PV-Anla­ge zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter wird übli­cher­wei­se im Miet­ver­trag oder in sepa­ra­ten Ver­ein­ba­run­gen gere­gelt. In vie­len Fäl­len trägt der Ver­mie­ter die Kos­ten für die Instal­la­ti­on der PV-Anla­ge, wäh­rend die Mie­ter von redu­zier­ten Strom­kos­ten pro­fi­tie­ren.

In eini­gen Mie­ter­strom­mo­del­len kann auch eine Betei­li­gung der Mie­ter an den Kos­ten für den Betrieb oder die War­tung der Anla­ge vor­ge­se­hen sein. Eine trans­pa­ren­te Rege­lung der Kos­ten­auf­tei­lung ist wich­tig, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den und die finan­zi­el­len Vor­tei­le klar fest­zu­le­gen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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