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Haftung: Wer haftet bei Schäden durch PV-Anlagen?

Haftung für Schäden durch PV-Anlagen: Betreiber haften und benötigen Versicherungen - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich* Ämter und Poli­ti­ker. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Ver­tre­ter von Ämtern und Poli­ti­ker, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass das sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Bei Schä­den durch PV-Anla­gen liegt die Haf­tung in der Regel beim Betrei­ber der Anla­ge. Die­ser ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Instal­la­ti­on, War­tung und den Betrieb ver­ant­wort­lich. Soll­te es zu Schä­den an der eige­nen Anla­ge oder an Drit­ten kom­men, muss der Betrei­ber sicher­stel­len, dass ent­spre­chen­de Ver­si­che­run­gen vor­han­den sind.

Typi­scher­wei­se sind Betrei­ber ver­pflich­tet, eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die Schä­den durch Fehl­funk­tio­nen, feh­ler­haf­te Instal­la­ti­on oder unsach­ge­mä­ße War­tung abdeckt. Dies schützt sowohl vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch Betriebs­un­ter­bre­chun­gen als auch vor Ansprü­chen Drit­ter.

Für Ver­tre­ter von Ämtern und Poli­ti­kern ist es wich­tig, die Haf­tungs­fra­gen im Zusam­men­hang mit PV-Anla­gen zu ver­ste­hen, um kla­re Richt­li­ni­en und Vor­schrif­ten zu ent­wi­ckeln, die sowohl Betrei­ber schüt­zen als auch den ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb sicher­stel­len.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.

Hier kom­men Sie zu aus­ge­wähl­ten Begrif­fen in unse­rem PV-Navi-ABC zu die­sem The­men­be­reich.

Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter und Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen und Info­quel­len.

 

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