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Gesetzgebung: Welche gesetzlichen Regelungen betreffen Investitionen in PV-Anlagen?

Stichwort Gesetzgebung bei PV-Investitionen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Gesetz­li­che Rege­lun­gen sind ein ent­schei­den­der Fak­tor für Inves­ti­tio­nen in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Die­se Rege­lun­gen kön­nen die Ren­ta­bi­li­tät und die ope­ra­tio­na­le Durch­füh­rung der Pro­jek­te beein­flus­sen. Zum Teil gel­ten auch spe­zi­el­le Geset­ze zur Ein­spei­se­ver­gü­tung, die die Prei­se für den ver­kauf­ten Solar­strom fest­le­gen und garan­tie­ren.

Zusätz­lich kön­nen Umwelt­vor­schrif­ten, Bau­vor­schrif­ten und steu­er­li­che Rege­lun­gen die Pla­nung und den Betrieb von PV-Anla­gen beein­flus­sen. Inves­to­ren soll­ten sich über loka­le und natio­na­le Geset­ze infor­mie­ren, die für ihre spe­zi­fi­schen Inves­ti­tio­nen rele­vant sind.

Es kann auch hilf­reich sein, recht­li­chen Rat ein­zu­ho­len, um sicher­zu­stel­len, dass alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den und mög­li­che recht­li­che Risi­ken mini­miert wer­den.

 

Neben dem Pro­jekt ist aber immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. genau anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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