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Genehmigung: Wie beantrage ich eine Genehmigung für PV-Anlagen an Denkmälern?

Stichwort „Genehmigung“ für PV-Anlagen an Denkmälern - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Denk­mal­schutz. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe, die im Denk­mal­be­reich PV-Anla­gen pla­nen und/oder mon­tie­ren wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Der Antrag auf Geneh­mi­gung für die Instal­la­ti­on von PV-Anla­gen an Denk­mä­lern erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung und Ein­rei­chung spe­zi­fi­scher Unter­la­gen. Zunächst soll­ten Sie sich mit den ört­li­chen Denk­mal­schutz­be­hör­den in Ver­bin­dung set­zen, um die genau­en Anfor­de­run­gen zu klä­ren. Ein detail­lier­tes Pla­nungs­kon­zept, das die geplan­te Posi­tio­nie­rung der PV-Anla­gen sowie deren visu­el­le und struk­tu­rel­le Aus­wir­kun­gen auf das Denk­mal beschreibt, ist not­wen­dig.

Zusätz­lich müs­sen in vie­len Fäl­len Gut­ach­ten von Fach­leu­ten ein­ge­reicht wer­den, die bestä­ti­gen, dass die Instal­la­ti­on kei­ne dau­er­haf­ten Schä­den an der Bau­sub­stanz ver­ur­sacht und das his­to­ri­sche Erschei­nungs­bild bewahrt bleibt. Nach der Ein­rei­chung der Unter­la­gen erfolgt eine Prü­fung durch die Denk­mal­schutz­be­hör­den, die gege­be­nen­falls Anpas­sun­gen vor­schla­gen, bevor die end­gül­ti­ge Geneh­mi­gung erteilt wird.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.
Hier kom­men Sie zu aus­ge­wähl­ten Begrif­fen in unse­rem PV-Navi-ABC zu die­sem The­men­be­reich.

Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

 

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