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Genehmigung: Brauche ich eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk?

Stichwort „Genehmigung“ zur rechtlichen Lage bei Balkonkraftwerken.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Bal­kon­kraft­wer­ke. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER, die dar­über nach­den­ken ein Bal­kon­kraft­werk zu instal­lie­ren, bzw. instal­lie­ren zu las­sen. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
In den meis­ten Fäl­len benö­tigt man für ein Bal­kon­kraft­werk kei­ne spe­zi­el­le Geneh­mi­gung, solan­ge bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Die Anla­ge darf eine maxi­ma­le Leis­tung von 600 Watt nicht über­schrei­ten und muss über einen norm­ge­rech­ten Anschluss ver­fü­gen.

Für Nut­zer, die ein Bal­kon­kraft­werk instal­lie­ren möch­ten, ist dies eine gute Nach­richt, da der büro­kra­ti­sche Auf­wand gering ist. Es reicht in der Regel, die Anla­ge beim Netz­be­trei­ber anzu­mel­den und sicher­zu­stel­len, dass sie den gel­ten­den Sicher­heits­stan­dards ent­spricht.

Aller­dings kann es je nach Wohn­ort und Art des Gebäu­des beson­de­re Vor­schrif­ten geben. Daher ist es emp­feh­lens­wert, sich vor der Instal­la­ti­on bei der zustän­di­gen Behör­de oder dem Netz­be­trei­ber zu erkun­di­gen.

 

Sehen Sie auch unse­re News vom 15.10.2024: Erleich­te­run­gen für Bal­kon­kraft­wer­ke: Boos­ter für erneu­er­ba­re Ener­gien

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.

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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

 

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