Vorbemerkung:
Sie befinden sich aktuell im Themenbereich „Mieter“. In diesem Themenbereich geht es um die USER-Gruppe der Mieter, die sich im Bereich PV-Anlage engagieren und/oder ihr Wissen erweitern wollen. Wohl wissend, dass es hier sehr oft keine abschließenden Antworten sein können. Vielleicht sind aber Anregungen dabei, die Ihnen weiterhelfen können.
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Antwort:
Als Mieter können Sie in der Regel keine direkte Erstattung für PV-Strom erhalten, es sei denn, es gibt spezielle Vereinbarungen mit Ihrem Vermieter. Häufig wird die Ersparnis durch die Nutzung von Solarstrom in Form von günstigeren Stromkosten weitergegeben (Mieterstrommodell).
In einigen Fällen kann eine Vereinbarung getroffen werden, bei der ein Teil der Einspeisevergütung für die Nutzung von PV-Strom an die Mieter weitergegeben wird. Es ist wichtig, dies im Mietvertrag oder in zusätzlichen Vereinbarungen zu klären und mögliche Rückerstattungen oder Rabatte vorab zu besprechen.
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Ergänzungen:
Hier kommen Sie zu einer Auswahl aus unseren täglichen NEWS zu diesem Themenbereich.
Hier kommen Sie zu ausgewählten Begriffen in unserem PV-Navi-ABC zu diesem Themenbereich.
Beachten Sie auch die Bereiche: Gewerbliche Anbieter, Besondere Akteure, Veranstaltungen, Infoquellen.