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Erstattung: Kann ich als Mieter eine Erstattung für PV-Strom erhalten?

Stichwort: Erstattung für PV-Strom - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Als Mie­ter kön­nen Sie in der Regel kei­ne direk­te Erstat­tung für PV-Strom erhal­ten, es sei denn, es gibt spe­zi­el­le Ver­ein­ba­run­gen mit Ihrem Ver­mie­ter. Häu­fig wird die Erspar­nis durch die Nut­zung von Solar­strom in Form von güns­ti­ge­ren Strom­kos­ten wei­ter­ge­ge­ben (Mie­ter­strom­mo­dell).

In eini­gen Fäl­len kann eine Ver­ein­ba­rung getrof­fen wer­den, bei der ein Teil der Ein­spei­se­ver­gü­tung für die Nut­zung von PV-Strom an die Mie­ter wei­ter­ge­ge­ben wird. Es ist wich­tig, dies im Miet­ver­trag oder in zusätz­li­chen Ver­ein­ba­run­gen zu klä­ren und mög­li­che Rück­erstat­tun­gen oder Rabat­te vor­ab zu bespre­chen.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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