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Erbverzicht: Kann ich auf die Erbschaft von PV-Anlagen verzichten?

Stichwort Erbverzicht PV-Anlagen - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ja, Sie kön­nen auf die Erb­schaft von PV-Anla­gen ver­zich­ten. Der Erb­ver­zicht muss for­mell erklärt wer­den und kann ent­we­der vor oder nach dem Erb­fall erfol­gen. Wenn Sie auf die Erb­schaft ver­zich­ten, wird die PV-Anla­ge an die nächs­ten Erben wei­ter­ge­ge­ben, die im Tes­ta­ment oder gemäß gesetz­li­cher Erb­fol­ge bestimmt sind.

Es ist wich­tig, die­sen Ver­zicht schrift­lich und vor einem Notar zu erklä­ren, um sicher­zu­stel­len, dass er recht­lich bin­dend ist. Der Ver­zicht kann in bestimm­ten Fäl­len sinn­voll sein, wenn die Erb­schaft mit erheb­li­chen Schul­den oder Ver­pflich­tun­gen ver­bun­den ist, die Sie nicht über­neh­men möch­ten. Ein Anwalt oder Notar kann Sie über die genau­en Schrit­te und Kon­se­quen­zen des Erb­ver­zichts infor­mie­ren.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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