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Erbvertrag: Kann ich einen Erbvertrag für meine PV-Anlage aufsetzen?

Stichwort Erbvertrag: PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ja, es ist mög­lich, einen Erb­ver­trag für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf­zu­set­zen. Ein sol­cher Ver­trag ermög­licht es, spe­zi­fi­sche Anwei­sun­gen zur Ver­tei­lung und Ver­wal­tung der PV-Anla­ge fest­zu­le­gen und so mög­li­che Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Erben zu ver­mei­den.

Der Erb­ver­trag soll­te detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über die PV-Anla­ge und alle rele­van­ten Ver­trä­ge ent­hal­ten. Auch die Auf­tei­lung der Erträ­ge und Kos­ten soll­te klar gere­gelt wer­den. Es ist rat­sam, einen Rechts­an­walt hin­zu­zu­zie­hen, um sicher­zu­stel­len, dass der Erb­ver­trag rechts­gül­tig ist und alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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