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Erbschaftsverteilung: Wie erfolgt die Verteilung einer PV-Anlage unter Erben?

Stichwort Erbschaftsverteilung: PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Ver­tei­lung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge unter Erben erfolgt nach den im Tes­ta­ment fest­ge­leg­ten Anwei­sun­gen oder gemäß den gesetz­li­chen Erb­re­ge­lun­gen, falls kein Tes­ta­ment vor­liegt. Zunächst soll­ten alle rele­van­ten Ver­trä­ge und Ver­pflich­tun­gen der PV-Anla­ge über­prüft und auf die Erben über­tra­gen wer­den.

Es ist wich­tig, die Erben über ihre Rech­te und Pflich­ten zu infor­mie­ren und kla­re Ver­ein­ba­run­gen zur Nut­zung, Ver­wal­tung oder zum Ver­kauf der Anla­ge zu tref­fen. Eine recht­li­che Bera­tung kann sicher­stel­len, dass die Ver­tei­lung fair und im Ein­klang mit den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen erfolgt und mög­li­che Strei­tig­kei­ten ver­mie­den wer­den.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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