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Erbschaftsvereinbarung: Wie erstelle ich eine Vereinbarung zur Erbschaft meiner PV-Anlage?

Stichwort Erbschaftsvereinbarung: PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Eine Ver­ein­ba­rung zur Erb­schaft einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge soll­te sorg­fäl­tig erstellt wer­den, um alle rele­van­ten Aspek­te zu berück­sich­ti­gen. Zunächst müs­sen alle Details zur PV-Anla­ge und bestehen­den Ver­trä­gen in die Ver­ein­ba­rung auf­ge­nom­men wer­den.

Die Ver­ein­ba­rung soll­te fest­le­gen, wie die Erträ­ge und Kos­ten der Anla­ge unter den Erben auf­ge­teilt wer­den und wie die Ver­wal­tung der Anla­ge erfol­gen soll. Es ist rat­sam, kla­re Rege­lun­gen zur Nut­zung oder zum Ver­kauf der PV-Anla­ge zu tref­fen. Die Ein­be­zie­hung eines Rechts­an­walts kann hel­fen, alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfül­len und Kon­flik­te zu ver­mei­den.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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